Betriebsrat bestimmt bei Facebook-Auftritt mit!
Die Würfel sind gefallen - das BAG hat in einer richtungsweisenden Entscheidung den Betriebsräten den Rücken gestärkt und ihnen ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des firmeneigenen Facebook-Auftritts eingeräumt.
Worum geht es?
DRK-Blutspendedienst West betreibt seit April 2013 eine Facebook-Seite. Dort informiert er nicht nur über neue Blutspende-Termine, sondern räumt Nutzern auch die Möglichkeit ein, Kommentare abzugeben. Nachdem zwei Blutspender auf der für alle Nutzer einsehbaren virtuellen Pinnwand kritische Bewertungen über Mitarbeiter gepostet hatten, griff der Konzernbetriebsrat ein und verlangte vom Arbeitgeber die Löschung der kompletten Seite. Die Kritik von Facebook-Nutzern werde einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und könne zudem den betreffenden Beschäftigten zugeordnet werden. Somit diene der Facebook-Auftritt der technischen Verhaltens- und Leistungskontrolle. Der Arbeitgeber entgegnete, weder Daten zum Zwecke der Kontrolle zu erheben noch diese zu verarbeiten.
Das sagt das Gericht
Die Erfurter Bundesrichter entschieden wie folgt: Die Entscheidung des Arbeitgebers, sogenannte Besucher- Beiträge (Postings) unmittelbar zu veröffentlichen, unterliege der Mitbestimmung. Die Kommentarfunktion auf der Facebook-Seite des Blutspendedienstes dürfe deshalb so lange nicht mehr genutzt werden, bis es eine Einigung zwischen den Betriebsparteien dazu gebe. Zwar dürfe ein Arbeitgeber weiterhin selbst entscheiden, ob er für sein Unternehmen eine eigene Facebook-Seite einrichtet. Sobald sich die Postings von Nutzern jedoch auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern bezögen, führe das zu einer mitbestimmungspflichtigen Überwachung durch eine technische Einrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
BAG, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15
Das bedeutet für euch:
Eine sehr erfreuliche Entscheidung mit Signalwirkung für die künftige Rolle des Betriebsrats bei der Gestaltung firmeneigener Social-Media-Kanäle. Denn die sozialen Medien mit ihrer großen Breitenwirkung stellen eine neue technische Qualität der Kontrollmöglichkeiten dar. Merken Sie sich also: Die Postingfunktion beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers darf nur freigeschaltet werden, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
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Die nächsten Seminarwochen:
24.04. - 28.04.2017 im Hessen Hotelpark Hohenroda
- Die Geschäftsführung des Betriebsrats
- Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 1
- B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
- B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
- B 3: Betriebsrat und personelle Angelegenheiten
- B 6: Die Betriebsvereinbarung und Verhandlungsführung
- B 7: Arbeit, Leistung und Entgelt
- B 8: Flexible Arbeitszeitgestaltung
- WA 3: Finanzwissen kompakt
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betriebsrat
- Arbeitsrecht 2: Entgelt, Arbeitszeit und Kündigung
- Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht
- Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertreter
- Erfolgreich Verhandeln
- PC-Einsatz für den Betriebsrat Teil 1 Grundlagen neu!
Anreise: Montag bis 12.00 Uhr - Ende: freitags nach dem Mittagessen
Seminargebühr: 1.089,- € - Hotelkosten: 694,- € zzgl. MwSt.
Neu: 26.04. - 28.04.2017 im Hessen Hotelpark Hohenroda
Anreise: Mittwoch bis 12.00 Uhr - Ende: freitags nach dem Mittagessen
Seminargebühr: 695,- € - Hotelkosten: 468,- € zzgl. MwSt.
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07.05. - 12.05.2017, Europahotel Kühlungsborn
- Arbeits- und Gesundheitsschutz 2
- Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
- Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Stress, Burnout und psychische Belastungen am Arbeitsplatz 1
- Neue Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
- JAV 1: Grundlagen
- JAV 2: Ausbildung und Übernahme
- JAV 3: Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht
- Arbeits- und Gesundheitsschutz 1
- Arbeits- und Gesundheitsschutz 3
- Sozialrecht 1
- Sozialrecht 2
- Aktuelle Neuerungen im Sozialrecht
Anreise: Sonntag bis 18.00 Uhr - Ende: freitags nach dem Mittagessen
Seminargebühr: 1.189,- € - Hotelkosten: 848,- € zzgl. MwSt.
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14. - 19.05.2017 Hotel Haus Hammersbach, Zugspitzdorf in Grainau bei Garmisch-Partenkirchen
- Aktuelle Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Aktuelle Neuerungen im Sozialrecht
- Die Rechte und Aufgaben des GBR/KBR
- Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
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- Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb
- Neue Arbeitsstättenverordnung ab 2017 neu!
- Arbeitsrecht 2 mit neuem Gesetz Leiharbeit und Werkverträge AÜG ab 01.04.2017
- Sozialrecht 1
- Sozialrecht 2
- Sozialrecht 3
- Aktuelle Neuerungen im Sozialrecht
Anreise: Sonntag bis 18.00 Uhr - Ende: freitags nach dem Mittagessen
Seminargebühr: 1.189,- € - Hotelkosten: 816,- € zzgl. MwSt.
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Neu: Praktische PC-Kenntnisse für Betriebsräte Teil 1
Vielleicht hast du ja schon PC-Kenntnisse? Aber kannst du den Computer wirklich effektiv für deine BR-Arbeit nutzen? Hier reicht „herkömmliches“ PC-Wissen nicht aus. Mit einer Fülle von praktischen Beispielen bietet dieser Grundkurs alles, was Betriebsräte in Sachen PC-Anwendung wissen müssen. Direkt an einem eigenen Rechner lernst du, wie du die Funktionen von Windows optimal nutzen kannst. Natürlich kommen auch E-Mails und Internetrecherche nicht zu kurz. Zudem machen wir dich mit Dienstprogrammen und Standardanwendungen wie Word, Excel und PowerPoint vertraut. Und: Du nimmst im Seminar erstellte Vorlagen und Standardschreiben für den Einsatz in deinem Unternehmen und Betriebsrat direkt mit nach Hause.
Praktische PC-Kenntnisse für Betriebsräte Teil 1: Grundlagen
- Fit am Computer: Praktische PC-Kenntnisse für die BR-Arbeit
- Der Computer: Das Wichtigste – einfach erklärt
- Windows bedienen lernen
- Einstellungen, Zubehör, wichtige Tastenkombinationen
- Informationen abspeichern und wiederfinden
- Die Dateiablage: Wie speichert man BR-Schriftstücke richtig?
- Gewusst wie: Der Weg zu einer effektiven BR-Büroorganisation
- Nie mehr suchen: Wie finde ich meine Daten
- Einfach effektiv: Tipps und Tricks
- Sicher ist sicher: Wie schütze ich die Daten des Betriebsrats
- Internet und E-Mail für die BR-Arbeit nutzen
- Das Internet für die BR-Arbeit einsetzen
- Organisation und speichern von E-Mails
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
- Word – Excel – PowerPoint
- Die wichtigsten Grundkenntnisse und Funktionen im Überblick
- Erstellen von Texten und Briefen des Betriebsrats
- Tabellen und Datenbanken des Betriebsrats verwalten und auswerten
- Grafiken und Präsentationen für die BR-Arbeit
24. – 28. April 2017 in Hohenroda
Seminargebühr: 990,- € Hotel: 694,-
Referent: Josef Haverkamp Journalist, Buchautor und PC- und Datenschutzexperte
"Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrat";"Datenschutz" und"Der sichere Betriebsrats-PC, Tipps und Arbeitshilfen nach dem Datenschutzrecht
mit herzlichen Grüßen
Peter Stahlheber