Vorbereitung und Ablauf der Betriebsratssitzungen


Die Geschäftsführung des Betriebsrats ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Einladung zu den Betriebsratssitzungen verantwortlich. Eine rechtzeitige Ladung, die alle relevanten Informationen enthält, ist essenziell, um die Teilnahme aller Mitglieder sicherzustellen, einschließlich der Ersatzmitglieder. Während der Sitzung müssen Anwesenheit und Tagesordnung genau dokumentiert werden, und ein Protokoll hält die Beschlüsse fest.

Der Betriebsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, wobei unterschiedliche Mehrheiten für verschiedene Abstimmungen erforderlich sind. Bei personellen Angelegenheiten wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen sind besondere Regelungen zu beachten. Zudem kann der Betriebsrat Beschlüsse fassen, die die Anrufung des Arbeitsgerichts oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts betreffen. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt das rechtswirksame Handeln des Betriebsrats und sichert dessen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen ist entscheidend für den Kündigungs- und Entgeltschutz sowie für Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Das Seminar ist Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX.

Vorbereitung und Einladung zur Betriebsratssitzung

  • Ordnungsgemäße Ladung
  • Formen und Fristen
  • Ersatzmitglieder

Durchführung der Betriebsratssitzung

  • Anwesenheit
  • Tagesordnung
  • Protokoll

Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung

  • Abstimmung
  • Mehrheiten

Beschlussfassung zu personellen Angelegenheiten

  • Einstellung, Versetzung, Kündigung

Sonstige Beschlussfassung

  • Anrufung Arbeitsgericht
  • Beauftragung Rechtsanwalt
  • Einigungsstelle
  • Sachverständiger
  • Schulungsmaßnahmen

Betriebsverfassungsgesetz kompakt

  • Rechtswirksames Handeln des Betriebsrats
  • Kündigungs- und Entgeltschutz
  • Fort- und Weiterbildung
  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Beratungsrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Beteiligung bei Kündigungen

Kostenübernahme

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Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

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Hitze im Betrieb – Tipps für Betriebsräte

Rechtslage und allgemeine Hinweise

An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzen-trationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

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