Es geht wieder los!

Es geht wieder los!

Aktuelle Informationen
08. März 2021

Endlich Perspektive: Ab 19. April geht es wieder los!

Nach 6-monatiger Zwangspause aufgrund der Corona-Pandemie nehmen wir den Seminarbetrieb in der Woche 19. – 23. April 2021 im Hessen Hotelpark Hohenroda wieder auf.

Die Sicherheit für unsere Teilnehmer, die Referenten und alle Beschäftigten im Hotel hat für uns höchste Priorität. Deshalb haben wir Sicherheits- und Hygienekonzept mit dem jeweiligen Seminarhotel erarbeitet. Wir sind gut vorbereitet! Das jeweilige Sicherheits- und Hygienekonzept vor Ort orientiert sich an den Rechtsverordnungen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz.

Ich bin zuversichtlich, dass die Infektionszahlen bis dahin zurückgehen und das Frühjahr etwas entspannter wird.

Sicherlich fragt Ihr euch auch, ob in der aktuellen Situation ein Seminar besucht werden sollte? Ein klares Ja. Denn als Betriebsrat, SBV und JAV seid Ihr momentan besonders gefordert. Viele von euch brauchen gerade jetzt aktuelles Wissen für die Betriebsratsarbeit. Eure Kolleginnen und Kollegen zählen auf Euch. Mit dem richtigen Fachwissen könnt Ihr gerade jetzt viel bewirken.


Wir bei der br-spezial stehen an Eurer Seite und unterstützen Euch in Eurem wichtigen Amt.
Auch rund um die aktuelle Schulungssituation beraten wir Euch gern über unsere
Hotline 06433 94 37 66. Oder sendet uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Trotz dieser herausfordernden Zeit freuen wir uns auf Euren Seminarbesuch. Bleibt gesund und zuversichtlich – wir bleiben Euer verlässlicher Partner für Seminare in bewährter br-spezial-Qualität!

       


 

 

Herzliche Grüße

Euer Peter Stahlheber

 
 

Unsere Seminare im Frühjahr 2021 (eine Auswahl)

 19 - 23.04.2021 Hessen Hotelpark Hohenroda

Aktuelles Arbeits- und Sozialrecht zur COVID-19 Pandemie
B 9: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Gestärkt durch die Krise Neues Seminar!

B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
Arbeitsrecht 2
Arbeitsrecht 3
JAV 1: Grundlagen
JAV 2: Ausbildung und Übernahme
JAV und Betriebsrat

Hier kannst du dich für die Seminare im April anmelden

 

 

06.06. - 11.06.2021 Kühlungsborn

Aktuelles Arbeits- und Sozialrecht zur COVID-19 Pandemie
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
JAV 1: Grundlagen
JAV 2: Ausbildung und Übernahme
JAV und Betriebsrat
Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2, 3
Stress Burnout und psychische Belastungen 1 + 2

Hier kannst du dich für die Seminare im Juni anmelden

 

 

28.06. - 02.07.2021 Hessen Hotelpark Hohenroda

Aktuelles Arbeits- und Sozialrecht zur COVID-19 Pandemie
Die Geschäftsführung des Betriebsrats
Protokollführung und Beschlussfassung
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
B 5: Betriebsversammlung + Rhetorik
B 6: Betriebsvereinbarung und Verhandlungsführung
B 7: Mitbestimmung bei Arbeit, Leistung und Entgelt
B 8: Flexible Arbeitszeitgestaltung und Schichtarbeit
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan neu!
Arbeitsrecht 2
Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht
BEM 2: Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich durchführen
JAV 1: Grundlagen
JAV 2: Ausbildung und Übernahme
JAV und Betriebsrat
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1: Grundlagen
Arbeits- und Gesundheitsschutz 2: Aufbau
Arbeits- und Gesundheitsschutz 3: Vertiefung
Stress Burnout und psychische Belastungen 1, 2

Hier kannst du dich für die Seminare im Juni anmelden

 
 

Endlich eine Perspektive

Und siehe da: Jetzt bewegt sich was. Kaum wurde Ministerpräsidenten und Kanzlerin klar, dass die Bürger nicht mehr aus den Parks zu vertreiben sind, wurden sie kreativer. Plötzlich ist möglich, was schon vor zwei, drei Ministerpräsidentenkonferenzen hätte möglich sein können: Einen Stufenplan zu entwickeln, der genau beschreibt, bei welcher Inzidenz welche Lockerung kommt (und bei welcher Inzidenz dann auch wieder welche Verschärfung – auch das ist ja wichtig). Plötzlich sind Tests in rauen Mengen da und eine Strategie, sie einzusetzen. Plötzlich sagt die Kanzlerin: Der Frühling 2021 werde besser sein als der Frühling vor einem Jahr. Mit etwas Glück wird sich zeigen, dass es das ist, was jetzt nötig war, um wieder mehr Menschen zum Mitmachen zu bewegen: eine Perspektive. 

Zum Strategiewechsel des gestrigen Tages gehört auch eine neue Kommunikation. Ganz offenbar haben sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten von der Taktik des "Immer strenger" verabschiedet. Selbst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll künftig noch ein gewisses Maß an Alltag möglich sein, etwa die Öffnung der Außen-Gastronomie unter klaren Regeln. Klaus Stöhr, der Virologe, der früher das Globale Influenzaprogramm der WHO leitete, hat so etwas schon vor Wochen gefordert: Man müsse einen "Balancepunkt" finden zwischen Gesundheit, Freiheit und Wirtschaft. So sollen die Risiken von Lockdown und Virus miteinander versöhnt werden. 

Deutschland ist dabei, für sich diesen Balancepunkt zu suchen. Klar ist, dass gestern eine Phase begonnen hat, in der wir dem Virus – offenbar – wieder mehr von dem abringen wollen, was wir Alltag nennen. Ohne unvorsichtig zu werden.

Das ist der neue Öffnungs-Fahrplan
Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Ab 8. März sollen erste Lockerungen in Kraft treten. Die Sehnsucht nach mehr Freiheit in der Corona-Krise ist groß. Wie schnell es geht, hängt von der Entwicklung der Infektionen im jeweiligen Land oder der Region ab. Bund und Länder haben Kriterien festgelegt, nach denen die Länder über weitere Öffnungsschritte entscheiden sollen. Mehrere Länder behalten sich Abweichungen ausdrücklich vor. Dort, wo Bund und Länder keine neuen Regelungen vereinbart haben, sollen die bisherigen Beschlüsse bis zum 28. März weiter gelten. 

TESTS:
Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein. 

IMPFUNGEN: Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mit impfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden. 

Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber verlängert bis 30. April
Unternehmen sind mindestens bis zum 30. April verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Das bestimmt die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Bundesarbeitsminister Heil (SPD) am 20.1.2021 erlassen hat. Die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen gelten uneingeschränkt weiter. Öffentliche wie private Arbeitgeber sind gehalten, die Kontakte am Arbeitsplatz möglichst zu reduzieren. 

Was sich wann ändern soll

KONTAKTE:
Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu 10 Personen aus 3 Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. 

STUFE ZWEI:
Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren). 

Über weitere Öffnungsschritte entscheiden die Länder 

STUFE DREI (frühestens ab 8. März):
- Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal 5 Menschen aus 2 Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu 20 erlaubt. 

STUFE VIER (frühestens ab 22. März):
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen. 

STUFE FÜNF (frühestens ab 5. April):
Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
- Inzidenz an 3 aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.Für die Stufen drei bis fünf gibt es – ähnlich der Kontaktregelung – eine NOTBREMSE: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. 

Am 22. März wollen Merkel und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

Viel Applaus, aber schlechte Bezahlung: Corona-Alltagshelden
Sie sind die Helden der Corona-Krise: Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sind die Ärzte und Pfleger, die in den Krankenhäusern gegen Covid-19 kämpfen. Die Kassierer in den Supermärkten, die hinter Plexiglasscheiben dafür sorgen, dass wir weiterhin einkaufen gehen können. Die Erzieher, Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer, Fernfahrer, Lokführer oder Mitarbeiter in Apotheken — anders als viele andere können sie nicht von zu Hause aus arbeiten, um ihre Gesundheit vor dem Virus schützen.Auf den großen Applaus zu Beginn der Pandemie, folgte bald die große Ernüchterung. Die Lobeshymnen sind verklungen, die Konditionen, zu denen Corona-Alltagshelden arbeiten, sind die gleichen geblieben. Diese fallen paradoxerweise oft eher schlecht aus. Obwohl Pfleger, Kassierer, LKW-Fahrer oder Mitarbeiter in Apotheken jeden Tag unser System am Laufen halten.

 

Subventionsbetrug bei Kurzarbeit

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es einen ungemeinen Handlungsdruck für Betriebsräte mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuschließen. Aber aufgepasst: Viele Verlängerungen dieser Betriebsvereinbarungen bergen auch für Betriebsräte erhebliche Strafbarkeitsrisiken.
Zur schnellen Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Betrieben und der Existenz der Beschäftigten erfolgt in einem ersten Schritt die Auszahlung von Kurzarbeitergeld regelmäßig ohne Beanstandung durch die Arbeitsagentur. Erst in einem zweiten Schritt prüft die Arbeitsagentur abschließend detaillierter. In der Pandemie sind auch viele Betriebsräte in die Situation gekommen hier, unter erheblichem Zeitdruck, Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit zu schließen. Hierbei sollten sich die Betriebsräte allerdings die notwendige Zeit nehmen - auch um eigene Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden. Bereits seit der Finanzmarktkrise 2008/2009 kamen im Nachgang die Fragen zur Strafbarkeit bei erschlichener Kurzarbeit auf. Auch damals wurde bereits angenommen, dass hier eine Beihilfehandlung zum Subventionsbetrug durch die Arbeitnehmervertretung möglich ist. 

Straftatbestand des Subventionsbetruges

Kurzarbeitergeld ist in juristischer Hinsicht eine Subvention im Sinne des § 264 StGB. Der Subventionsbetrug ist hierbei eine Spezialvorschrift zum allgemeinen Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB. Die klassische Betrugskonstellation nach §§ 264, 263 StGB ist, dass tatsächlich mehr Arbeit geleistet wird, als es im Antrag an die Arbeitsagentur angegeben wird. Ein Strafbarkeitsrisiko entsteht immer dann, wenn der Antragsteller Prüfpflichten, Kündigungspflichten oder Informationspflichten nicht erfüllt. Dieses Risiko wird allgemein vom Arbeitgeber, der den Antrag stellt, getragen. Für den Betriebsrat, der im Antragsformular aber durch Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder Erklärung zu Gunsten des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitsagentur entscheidet, kommt ein Straftatbestand wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug nach §§ 264, 263, 27 StGB in Betracht.

Wie machen wir im Online-Meeting eine guten Eindruck?
Im Online-Meeting gut aussehen und einen professionellen Eindruck hinterlassen – wie gelingt das und wie kann man eine peinliche Situation im Video-Call am besten auflösen. Das morgendliche Online-Meeting kann ein Graus sein: Die Kamera lässt ein Doppelkinn wachsen, das Licht die Haut um Jahre altern – und wenn es ganz blöd läuft, spaziert im Hintergrund vielleicht sogar Ihre Partnerin oder ihr Partner halbnackt durchs Bild. Auch nach Monaten im Homeoffice läuft beim Video-Call nicht immer alles perfekt. Wie kann man die gröbsten Fehler vermeiden? Die Einstellung der Kamera ist wichtig: Sie sollte sich auf Augenhöhe befinden und nicht von unten ins Gesicht filmen. Augenhöhe ist schon im direkten Kontakt wichtig – digital aber noch viel mehr. 

Achte auf die Höhe der Kamera
Unsere digitale Kommunikation ist dann erfolgreich, wenn wir Distanz durch menschliche Nähe überbrücken. Wer sein Doppelkinn oder seine Zimmerdecke präsentiert, vermasselt die Chance und die Notwendigkeit, sich im besten Licht zu zeigen. Das ist insbesondere in einer Zeit wichtig, in der wir viel Zeit in Video-Meetings verbringen – denn oft lässt das Interesse der Teilnehmer schnell nach. Wer dann noch die Kamera ungünstig eingestellt hat, motiviert andere nicht gerade dazu, aufmerksam zuzuhören oder lenkt sie im Zweifel sogar ab. Außerdem ist das auch ein Zeichen fehlender Wertschätzung und Professionalität. 

Du hast keinen Laptop-Ständer? Stell das Gerät auf einen Bücherstapel!
Nun nutzen die meisten Menschen zu Hause einen Laptop – und der steht naturgemäß recht niedrig auf der Tischplatte. Man muss sich deshalb aber nicht gleich eine externe Kamera kaufen, um diese auf Augenhöhe zu positionieren. Es reicht, den Laptop auf Bücher, Kataloge oder Karton zu stellen, bis sich die Kamera auf Höhe des Gesichts befindet. Es gibt auch Laptopständer, die man kaufen kann. Wenn man häufiger in Online-Meetings sitzt, könnte diese Anschaffung sinnvoll sein. In jedem Fall sollte man vor dem Meeting einen Blick auf die Kamera werfen. Man muss sich einfach nur vorstellen, man würde ein Selfie von sich machen. Wer würde sich da schon mit Doppelkinn und Zimmerdecke fotografieren? Und warum mutet man diesen Anblick dann seinen Kunden und Kollegen zu? 

Die Kamera des Laptops oder Handys reicht in der Regel aus – besser wird's mit einer Webcam
Wer nur selten an Meetings teilnimmt, wird mit der Kamera an seinem Laptop oder Smartphone gut auskommen – insbesondere dann, wenn die Geräte nicht älter als etwa 2 Jahre sind. Wer viele Online-Meetings absolviert, sollte sich hingegen besser eine zusätzliche Webcam gönnen.  

Das Licht sollte immer von vorne kommen – bitte nie von oben!
Neben der Kameraeinstellung spielt auch die Beleuchtung eine Rolle, um sich beim Meeting wortwörtlich ins beste Licht zu setzen. E ist zu empfehlen, sich dabei nicht allein auf das Licht von draußen oder die Zimmerbeleuchtung zu verlassen, sondern eine kleine LED-Ringleuchte zu nutzen. Das Licht sollte immer von vorne kommen – und auf keinen Fall von oben.  Das Licht von oben fällt wie ein schattiger Wasserfall ins Gesicht. Wir sehen dadurch sofort 10 Jahre älter und unausgeschlafener aus. Oft motiviert dieser Anblick nicht einmal uns selbst – zumal Licht von oben auch die Aufmerksamkeit auf eine eventuell schwindende Kopfbehaarung lenkt.  Bei der Beleuchtung lohnt sich, eine kleine oder auch gern größere Ringleuchte anzuschaffen. Möglich ist alternativ auch ein LED-Panel, das in etwa nur so groß wie eine Zigarettenschachtel ist.Es gibt keinen einzigen Grund, 2021 keine smarte Beleuchtung zu haben, die das Gesicht ins beste Licht rückt. Alles andere ist nicht wertschätzend den anderen Meeting-Teilnehmern gegenüber, die ja genauso gegen das tägliche Meeting-Wachkoma ankämpfen wie man selbst.  

Den besten Ton erzielst Du mit einem externen Mikrofon
Außerdem sollte man ein Mikrofon verwenden, um den Ton für die anderen Teilnehmer so angenehm wie möglich zu gestalten. Ein Handy-Headset ist dabei laut meist völlig ausreichend. Ob man dabei lieber mit Kabel oder kabellos arbeitet, ist Geschmackssache.Oft sind die Kabelverbindungen stabiler als Bluetooth. Wer sich allerdings viel bewegt, ist kabellos sicherer dran.  

Checke vor dem Meeting, wie es hinter Dir aussieht
Bevor man ins Online-Meeting startet, sollte man außerdem einen kritischen Blick auf seinen Hintergrund werfen. Ist dort alles in Ordnung oder gibt es etwas, das peinlich werden könnte? Empfindet man selbst den Hintergrund als aufgeräumt und angenehm? Will man noch Akzente setzen, indem man ein Bild aufhängt oder eine Pflanze aufstellt? Wie der Hintergrund am besten gestaltet sein sollte, kommt immer auf die Firma, die eigene Rolle, die Kollegen, die Hierarchie und die Unternehmenskultur. Eine Empfehlung lässt sich in diesem Fall also nicht pauschalisieren.

Von digitalen Hintergründen solltest Du besser die Finger lassen
Bücher im Hintergrund sind allerdings nie verkehrt. Dabei sollte man allerdings prüfen, welche Titel dort zu sehen sind. Generell ist wichtig, dass der Hintergrund möglichst ruhig ist. Deshalb ist bei digitalen Hintergründen Vorsicht geboten, da diese oft flimmern und flackern. Je gechillter, desto besser. 

Was tun, wenn es plötzlich peinlich wird?
Online-Meetings bergen außerdem die Gefahr, peinlich zu werden: Plötzlich läuft im Hintergrund eine halbnackte Person durchs Bild oder jemand gibt den Bildschirm frei, während im Browser noch eine Seite geöffnet ist, die mit der Arbeit, nun ja, überhaupt nichts zu tun hat.In Zeiten von Bots und Algorithmen ist es ein absoluter Wettbewerbsvorteil, ein Mensch zu sein: Menschen machen Fehler. Das macht sie menschlich. Ratschlag: Solche Vorkommnisse nicht mit hochrotem Kopf und peinlich berührt zu übergehen, sondern sie unbedingt anzusprechen und über sich selbst und mit den anderen mit zulachen. Es geht dabei darum, das Rückgrat wieder in die Gerade zu bringen, weiterzuleben, glücklich zu sein und aus Fehlern zu lernen. Wenn man in vielen Online-Meetings sitzt, kann man also davon ausgehen, dass auch bei der besten Vorbereitung das ein oder andere Mal etwas schiefgehen wird. Mit der passenden Haltung ist das dann aber womöglich gar nicht so schlimm, sondern zeigt die wahre Größe.