Newsletter Oktober 2021

Newsletter Oktober 2021

AKTUELLE Seminarinformationen:
08. Oktober 2021


3G-Regel: Geimpft, genesen, getestet: gilt ab 23. August auch für Seminarhotels – Seminare sind natürlich trotzdem möglich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

Corona bestimmt leider auch in den kommenden Monaten die Situation in unserem Land. Um einen totalen Lock-down zu verhindern, werden die Verordnungen der Länder und der Bundesregierung für den öffentlichen Bereich verschärft. Seminare sind natürlich auch weiterhin möglich.

Auf der Internetseite der Bundesregierung heißt es, dass in Restaurants und Hotels nur noch Gäste bewirtet bzw. beherbergt werden dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G Regel).

  • Was bedeutet das für euer bevorstehendes Seminar?
    Wenn ihr vollständig geimpft oder genesen seid, bringt bitte euren Impfpass oder eine Ersatzbestätigung für die Impfungen beziehungsweise einen Nachweis der Genesung mit zum Seminar. Der QR-Code mit dem Impfzertifikat auf dem Smartphone reicht natürlich auch.
  • Teilnehmer ohne entsprechenden Nachweis müssen nach der neuen Verordnung mit einem negativen zertifizierten Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) anreisen.
  • Wir möchten, dass euer Seminar so sicher und komfortabel wie möglich ist. Der bisher mögliche Selbsttest vor Ort entfällt durch das Erbringen eines offiziellen Testnachweises. Sollte während des Seminars eine weitere Testung notwendig werden, weil eine Verordnung oder das Seminarhotel es vorschreiben, dann kümmert sich deine br-spezial-Seminarleitung vor Ort um die Möglichkeit, einen Schnelltest zu machen.
  • Mit dem Ende der kostenlosen Schnelltests ab dem 11.10.2021, wie von Bund und Ländern beschlossen, müssen mögliche Kosten für anerkannte Schnelltests vor Ort grundsätzlich vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • In unseren Seminaren erhalten alle Teilnehmer ein persönliches Hygienekit bestehend aus 2 Selbsttests und 5 Masken. Diese Selbsttests können für Testungen während der Woche verwendet werden, z.B. bei Erkältungssymptomen, sind aber in der Regel keine anerkannten Tests im Zuge der „3G-Regel“.

Ich wünsche Euch ein erfolgreiches und interessantes Seminar, aus dem Ihr hoffentlich viel neues Wissen und schöne Erinnerungen mitnehmt.

Herzliche Grüße

Peter Stahlheber


Euer Peter Stahlheber

Unsere Hotline: 06433 94 37 66 und 0173 924 29 39

 

01.11 - 05.11.2021 Hessen Hotelpark Hohenroda

Wahlvorstand (3 Tage)
BR-Assistenz und Betriebsratswahl kompakt (3 Tage)
Professionelle Vorbereitung Betriebsratswahl 2022 (5 Tage)
BR-Assistenz und professionelle Betriebsratswahl (5 Tage)
Die Geschäftsführung des Betriebsrats
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
B 4: Wirtschaftliche Informationsrechte des Betriebsrats
Wirtschaftsausschuss 1: Grundlagen
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2, 3
Arbeitsrecht 2:Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht

Hier kannst du dich für die Seminare im November anmelden

 
 

29.11. - 03.12.2021 Parkhotel Leipzig

 
Wahlvorstand (3 Tage)
BR-Assistenz und Betriebsratswahl kompakt (3 Tage)
Professionelle Vorbereitung Betriebsratswahl 2022 (5 Tage)
BR-Assistenz und professionelle Betriebsratswahl (5 Tage)
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
Arbeits- und Gesundheitsschutz 1, 2, 3
JAV 1,
Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen

 

Hier kannst du dich für die Seminare im November anmelden

 

13.12 - 17.12.2021 Hessen Hotelpark Hohenroda mit Weihnachtsparty

Wahlvorstand (3 Tage)
BR-Assistenz und Betriebsratswahl kompakt (3 Tage)
Professionelle Vorbereitung Betriebsratswahl 2022 (5 Tage)
BR-Assistenz und professionelle Betriebsratswahl (5 Tage)
B 1: Einführung in die Betriebsratsarbeit
B 2: Anwendung der Mitbestimmungsrechte
B 3: Personelle Angelegenheiten
B 5: Betriebsversammlung + Rhetorik
Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht
Aktuelle Neuerungen im Sozialrecht
SBV 3
Sozialrecht für Schwerbehindertenvertreter
JAV 1, 2, 3, JAV und Betriebsrat
Aktuelles aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz 3
Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Arbeitsstättenverordnung: Tipps und Handlungshilfen
Stress Burnout und psychische Belastungen 1 + 2
PC-Einsatz für den Betriebsrat
Mediation und Konfliktmanagement 1
Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Datenschutz und Arbeitnehmerkontrolle im Betrieb
Der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht

Hier kannst du dich für die Seminare im Dezember anmelden

 
 

Betriebsratswahl
Welches Wahlverfahren kommt in Frage?

Für die Betriebsratswahl kommt das vereinfachte oder das normale Wahlverfahren in Betracht. Entscheidend ist die Größe des Betriebs. Nur in manchen Fällen hat der Wahlvorstand die Wahl zwischen beiden Verfahren. Dafür muss er die Unterschiede kennen.

Welches Wahlverfahren zum Zuge kommt, hängt vor allem von der Betriebsgröße ab. In Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten (wahlberechtigt!), muss zwingend das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden (§ 14 a Abs. 1 BetrVG). Der Wahlvorstand hat also gar keine Wahl.

Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kommt das normale Wahlverfahren ins Spiel. Und aufgepasst: bei Betrieben, die zwischen 101 und 200 wahlberechtigte Beschäftigte haben, kann der Wahlvorstand wählen – zwischen dem vereinfachten und dem normalen Verfahren. So ist es nun nach dem seit Juni 2021 geltenden Betriebsrätemodernisierungsgesetz (§ 14a Abs. 5 BetrVG). Ab 201 Beschäftigte muss zwingend das normale Verfahren zur Anwendung kommen.

Was ist der Unterschied zwischen den Verfahren?

Hat der Wahlvorstand also die Wahl zwischen zwei Verfahren, sollte er wissen, was der Unterschied zwischen beiden ist. Hier ein paar Fakten:

  • Kürzere Fristen: Das vereinfachte Wahlverfahren soll in kleineren Betrieben das komplizierte Wahlverfahren vereinfachen. Es gelten kürzere Fristen, in der Regel könnte es in 2 Wochen durchgeführt werden, während das normale Wahlverfahren ca. 6 Wochen dauert.
  • Wahlsystem: Der zweite wesentliche Unterschied liegt im Wahlsystem: Das normale Wahlverfahren wird als Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt. Dabei stimmen die Wähler nicht für Wahlkandidaten, sondern für eine Vorschlagsliste. Der Wähler hat nur eine Stimme und gibt diese einer Liste. Gibt es allerdings nur eine Vorschlagsliste und stehen damit nur die auf dieser Liste stehenden Personen zur Wahl, kommt es auch beim normalen Wahlverfahren zur Mehrheitswahl. Hier hat der Wähler so viele Stimmen wie Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen sind. Im vereinfachten Wahlverfahren hingegen findet immer eine Personenwahl (Mehrheitswahl) statt – hier werden die Stimmen also direkt für einzelne Wahlbewerberinnen oder Wahlbewerber abgegeben.

 

Mehr erfahrt ihr in unseren Seminaren 

  • Professionelle Vorbereitung der Betriebsratswahl (Montag – Freitag)
  • Wahlvorstandsschulung (Montag bis Mittwoch oder Mittwoch bis Freitag