Weihnachtsgrüße

Weihnachtsgrüße

Newsletter Dezember


Wir sagen Danke!

Für eure Treue im schwierigen „2. Corona-Jahr 2021“. Ich hoffe euch im nächsten Jahr nach erfolgreicher Wiederwahl gesund wieder zu sehen! Ich wünsche euch und euren Familie ein schönes und harmonisches Weihnachtsfest, vor allem aber ein gesundes, friedvolles und glückliches 2022! 

Bleibt gesund und zuversichtlich – wir bleiben Euer verlässlicher Partner für Seminare in bewährter br-spezial-Qualität!

Herzliche Grüße 

Euer Peter Stahlheber und Team


Der Countdown läuft: Betriebsratswahl 2022

ab März 2022 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Es gibt seit 10. Oktober eine neue Wahlordnung. Deshalb ist es dringend ratsam, dass Ihr Euch auf die Betriebsratswahl 2022 rechtzeitig und gut vorbereitet. Fristen, Quoten, Größen – jede Menge juristischer Fallstricke lauern bei der Betriebsratswahl. Nutze das Seminarangebot von br-spezial, dann geht die Wahl einfach, rechtssicher und fehlerfrei über die Bühne.
Damit die Wahl unanfechtbar wird und somit enorme Kosten gespart werden ist ein bestens informierter und sorgfältig handelnder Wahlvorstand die unbedingte Voraussetzung für eine reibungslose Betriebsratswahl. Denn bereits ein kleiner Fehler im Wahlausschreiben kann ein Anfechtungsverfahren in Gang setzen.
Anfechten kann der Arbeitgeber, die im Betrieb vertretene Gewerkschaft sowie die Arbeitnehmer des Betriebes. Ein Wahlvorstand der die Tücken nicht kennt, kann die Wahl vermasseln und es wird dann teuer. Deshalb unbedingt schulen!

Wahlvorstandsschulungen Betriebsratswahl 2022

Die professionelle Vorbereitung der Betriebsratswahl

 Vor der Wahl: Wahlvorbereitende Maßnahmen
  • Die Vorschriften zur Wahl im Betriebsverfassungsgesetz
  • Die Bestellung des Wahlvorstandes
  • Der Wahlvorstand – Bestellung, Aufgaben und Pflichten
  • Der Betriebsbegriff
  • Der Arbeitnehmerbegriff
  • Nichtarbeitnehmer im Sinne des BetrVG
  • Wer ist leitender Angestellter?
  • Wahlrecht und Wählbarkeit
 Ablauf der Betriebsratswahl 2022
  • Die verschiedenen Wahlverfahren
  • Die Fristen und Vorschriften
  • Wahlausschreiben, Wählerlisten; Die Vorschlagsliste/n; Prüfung von Wahlvorschlägen
  • Durchführung der Wahl, Anforderungen an die Geheimhaltung, Behandlung der Briefwähler
  • Öffentliche Stimmauszählung; Errechnung des Wahlergebnisses;
  • Listenwahl und Persönlichkeitswahl,
  • Geschlechterquote
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  • Heilbare und unheilbare Mängel
  • Rechtsprechung zur Betriebsratswahl
 Wahlschutz, Kostender Wahl, wahlnachbereitende Maßnahmen
  • Schutz der Wahl
  • Kosten der Wahl
 Konstituierung des neuen Betriebsrats
  • formelle Anforderungen
  • Besetzung der Ausschüsse
  • Grundlagen der Arbeitsverteilung im Gremium
  • Betriebsversammlung und Vorstellung des neugewählten Betriebsrats
 Professionelle Wahlwerbung: Kandidatenplakat, Wahlzeitung, Handzettel
  • Öffentlichkeitsarbeit - Handlungshilfen
  • Die Betriebsversammlung vor der Wahl
  • Darstellung der geleisteten Arbeit; Einbeziehung der Belegschaft in die Durchführung der Wahl;
  • Werbung geeigneter Kandidaten
  • Persönlichkeitswahl; Vor- und Nachteile
  • das Geheimnis der Listenaufstellung
  • Werbefaltblatt/ Kandidatenvorstellung
  • Aushänge/ Kandidatenplakate

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Wahlvorstandsschulung (3 Tage)

Grundbegriffe und Grundsätze der Wahl
  • Der Arbeitnehmerbegriff
  • Wahlrecht und Wählbarkeit
  • Geheime und unmittelbare Wahl
  • Mehrheitswahl und Verhältniswahl
  • Fristenberechnung
  • Aktuelle BAG Rechtsprechung: u.a. zu Leiharbeitnehmer und BR-Wahl!
Wahlvorbereitende Maßnahmen
  • Bestellung des Wahlvorstandes
  • Aufgaben des Wahlvorstands vor Einleitung der Wahl
  • Aufstellung der Wählerliste
  • Zuordnungsverfahren nach § 18 a BetrVG
  • Anzahl der Betriebsratsmitglieder
  • Sitze für das Minderheitsgeschlecht
  • Technische Wahlvorbereitungen
  • Inhalt und Erlass des Wahlausschreibens
  • Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen
  • Heilbare und unheilbare Mängel von Wahlvorschlägen
  • Nachfrist zum Einreichen von Wahlvorschlägen
  • Einspruch gegen die Wählerliste
Die Stimmabgabe
  • Die persönliche Stimmabgabe
  • Die Briefwahl
  • Auszählung der abgegebenen Stimmen
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Mehrheitswahl (Personenwahl)
  • Verhältniswahl (Listenwahl)
  • Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten
  • Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl
Wahlschutz, Kosten der Wahl, wahlnachbereitende Maßnahmen
  • Schutz der Wahl
  • Kosten der Wahl
  • Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

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BR-Assistenz: Professionelle Betriebsratswahl (5 Tage)

Eine Betriebsrats-Assistenz erleichtert die Betriebsratswahl ungemein. Von der Planung bis zur Stimmauszählung: Es gibt so viele „Kleinigkeiten" die eine gute Wahl ausmachen – und längst nicht alle stehen im Gesetz. Deshalb: Lasst euer bestes Organisationstalent ran! Damit eure Assistenz bei der BR-Wahl richtig mit „anpacken" kann, muss sie genau wissen, was Sache ist. Hier bekommt sie alles, um euch in jeder Wahlphase eine echte Hilfe zu sein. Nutzt die Fähigkeiten einer guten Assistenz, sichert euch die allerbeste Unterstützung und stellt gemeinsam eine erfolgreiche Wahl auf die Beine.

Die Assistenz des Betriebsrats im Wahlvorstand
  • Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
  • Die Assistenz als ideale Besetzung
  • Geheimhaltungspflichten
Planungssicherheit für die Betriebsratswahl
  • Grundlegendes zur BR-Wahl
  • Perfektes Timing: Alle Fristen sicher im Blick!
  • Richtige Kalkulation: Die Kosten der Wahl
Formulare, Formulare: Alles im Griff!
  • Alles drin: Die br-spezial-Checkliste zur Wahl
  • Einladungen, Bekanntmachungen, Listen & Co.: Formulare und Musterschreiben richtig nutzen
  • Ohne Pannen: So funktioniert die Briefwahl
Aufmerksamkeit gewinnen: Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Das können Sie für eine hohe Wahlbeteiligung tun
  • Werbemittel für die BR-Wahl
Der Wahltag: Gute Vorbereitung, gute Wahl!
  • Die Assistenz des Betriebsrats als Wahlhelfer/in
  • Wegweiser, Stimmzettel, Wahlurne: Organisationstalente gesucht
  • Klares Ergebnis: Unterstützung bei der Stimmauszählung

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Was die Ampelkoalition im Arbeits- und Sozialrecht plant

Das Arbeitsrecht soll arbeitnehmerfreundlicher werden. Pläne zum Homeoffice, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zur Befristung und zum Gesundheitsschutz stehen auf dem Programm. Online-Betriebsratswahlen sollen getestet werden. Gewerkschaften erhalten digitale Zugangsrechte in die Betriebe. Ein Überblick über die Vorhaben anhand des neuen Koalitionsvertrags!

►Mitbestimmung
Die Mitbestimmung soll weiterentwickelt werden. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe sollen Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erprobt werden. Ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe soll geschaffen werden, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozial- ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft. Es soll – gemeinsam mit den Kirchen – geprüft werden, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten sollen ausgenommen bleiben. 

Arbeitszeit und Arbeitsort
Es sollen mehr flexible Arbeitsmodelle möglich sein. Damit will man auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren und den Wünschen vieler Beschäftigter und den Arbeitgebern nach einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung Rechnung tragen.Der Grundsatz des 8-Stunden-Tages im ArbZG bleibt unangetastet. Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel soll es (für eine gewisse Zeit) möglich werden, im Rahmen von Tarifverträgen die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Außerdem sollen Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis von Tarifverträgen) dies vorsehen (sog. Experimentierräume).Die Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben. Außerdem wird geprüft, inwieweit eine Anpassung des Arbeitszeitrechts auf Basis der EuGH-Rechtsprechung nötig ist. 

► Homeoffice/Mobile Arbeit
Das Mobile-Arbeit-Gesetz kommt wieder. Es soll einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten geben. Dem Wunsch der Beschäftigten nach Homeoffice oder mobiler Arbeit darf nur widersprochen werden, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Eine Ablehnung darf nicht sachfremd oder willkürlich sein. Mobiles Arbeiten soll problemlos europaweit möglich sein.Ausdrücklich finden die arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten Erwähnung. Der Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sollen – so der Koalitionsvertrag – bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen sein. Dies erfordert Information und Beratung der Beschäftigten sowie deren angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice sollen sachgerechte und flexible Lösungen entwickelt werden. Coworking-Spaces sind eine gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen. 

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Den hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt will die Ampelkoalition erhalten und den neuen Herausforderungen anpassen. Insbesondere der psychischen Gesundheit will sich die Koalition widmen und einen Mobbing-Report erarbeiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes besonders unterstützt werden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll gestärkt werden.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Die Ampelkoalition unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene armutsfeste Mindestlöhne zur Stärkung des Tarifsystems. 

► Befristungen
Damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangeht, soll die nur dort bestehende Möglichkeit der Haushaltsbefristung abgeschafft werden. Beim Bund als Arbeitgeber soll die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt reduziert werden. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre begrenzt werden. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich. 

Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitskräftemobilität
Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz soll der Schutz bei grenzüberschreitenden Entsendungen verbessert werden. Für Saisonbeschäftigte soll der volle Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag gesichert sein.Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung bleiben – so die Ampelkoalition – notwendige Instrumente. Strukturelle und systematische Verstöße gegen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sollen vor allem durch effektivere Rechtsdurchsetzung verhindert werden. So soll auch für mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf gesorgt werden. 

► Unternehmensmitbestimmung
Deutschland nimmt bei der Unternehmensmitbestimmung eine weltweit bedeutende Stellung ein. Die bestehenden nationalen Regelungen sollen bewahrt werden. Missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts soll verhindert werden. Die Unternehmensmitbestimmung soll weiterentwickelt werden, sodass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann (Einfriereffekt). Die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz soll auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt. 

Qualifizierungsgeld
Mit einem ans Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld soll die Bundesagentur Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. Gleichzeitig sollen Anreize für Transformationstarifverträge gesetzt werden. Auch das Transfer-Kurzarbeitergeld soll ausgeweitet werden. 

► Digitale Plattformen
Digitale Plattformen werden als eine Bereicherung für die Arbeitswelt angesehen, weswegen gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig sind. In diesem Sinne soll bestehendes Recht überprüft und die Datengrundlagen verbessert werden. Die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen soll konstruktiv begleitet werden. Bei der Gestaltung von KI in der Arbeitswelt setzt die Koalition auf einen menschenzentrierten Ansatz, soziale und wirtschaftliche Innovation ebenso wie Gemeinwohlorientierung.