• Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Grundlage der Arbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, der § 2 BetrVG
  • Informationsbedarf, -beschaffung und -auswertung des Betriebsrats, Möglichkeiten nach dem BetrVG und anderer Gesetze und Verordnungen
  • Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG, Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG und die Veröffentlichung von Wirtschaftsdaten durch den Betriebsrat
  • Die Monatsgespräche nach § 74 BetrVG, Auskunftspflichten des Arbeitgebers, Fragerechte des einzelnen Betriebsratsmitglieds
  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber
  • Rechte des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106, 108 und 109 BetrVG
  • Auswertung von Informationen am Beispiel handhabbarer Kennziffernsysteme
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit:
    • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
    • operative Unternehmensplanung
    • Auftragslage, Umsatzentwicklung
  • Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach dem § 110 BetrVG, Grundlagen und Ausprägungen der Arbeitgeberauskunft. Welche Mindestvoraussetzungen gibt es? Die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsrat auf Auskunft über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
  • Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und anderer Gerichte zum Thema
SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte22.07.2024, 12:0026.07.2024, 13:00Dresden1.350,00 (zzgl. 900,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte09.12.2024, 12:0013.12.2024, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 850,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen