Am 01.01.2017 wird das Bundesteilhabegesetz in seiner ersten Stufe in Kraft treten. Damit werden wichtige Änderungen vor allem im Sozialhilferecht wirksam, die aber nur eine Vorstufe der dann folgenden umfangreichen Neuregelungen (bis 2020) der Eingliederungs-hilfe sein werden. Das BTHG wird die komplette Struktur der bisherigen Eingliederungshilfe ändern. Das SGB IX wird erstmals zu einem eigenen Leistungsgesetz aufgewertet und nahezu alle Bücher des SGB werden in der Folge der Reform Änderungen unterzogen.
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