Seminar: Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb

Kein Stein bleibt auf dem anderen. Beim Datenschutz in Deutschland wird sich Gravierendes ändern. Der Grund: Die »DSGVO«. Dahinter verbirgt sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 auch in Deutschland gilt und die das bisherige deutsche Datenschutzrecht ablösen wird. Allerdings gibt es »Öffnungsklauseln«. Das heißt: Detailfragen können die EU-Länder selber regeln. In Deutschland gibt es dazu jetzt ein Gesetz, das den Beschäftigtendatenschutz neu fasst. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist mit 99 Artikeln deutlich umfangreicher als das deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Sie gibt einen einheitlichen und zwingenden Datenschutzstandard für ganz Europa vor. Für Betriebsräte und Personalräte höchste Zeit, sich mit dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Inhaltlich enthält die EU-DSGVO wichtige Neuerungen wie etwa ein »Recht auf Vergessen« oder den »Anspruch auf Datenübertragbarkeit«. Neu ist auch die zentrale Zusammenfassung allgemeiner Grundsätze.
Und das wird Folgen haben - auch für Betriebsvereinbarungen. Betriebsräte sollten sich daher jetzt mit den neuen Vorschriften befassen. Was genau Betriebsräte dafür tun müssen, wird im Seminar behandelt.

 

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die neue EU-DSGVO - eine Übersicht
  • Leistungskontrollen im Überblick und die technischen Möglichkeiten im Betrieb
  • Grundlagen der Datenerfassung und Datenverarbeitung
  • Erfassung und Speicherung von Daten
  • Wie funktionieren PC´s und Netzwerke?
  • Gibt es einen sicheren Schutz mittels Passwort
  • Allgemeine Mitarbeiterüberwachung
  • Krankenkontrolle und Suchtkontrolle
  • Was sind die wichtigsten Änderungen durch das EU-DSGVO
  • Welche Gefahren drohen durch das EU-DSGVO
  • Was können Betriebs- und Personalräte schon jetzt tun um die Daten der Arbeitnehmer zu schützen

 

  • Private Nutzung von dienstlichem Internet und Telefon
  • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und Zulässigkeit
  • Datenschutzbeauftragter
  • Rechte der Arbeitnehmer
  • Nutzung von Daten, insbesondere Personaldaten durch den Betriebsrat
  • Rechtsprechung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach§ 87 BetrVG
  • Initiativ- und Kontrollrechte
  • Hinzuziehung von Sachverständigen gemäß § 80 BetrVG
  • Betriebsvereinbarung zum Datenschutz

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb24.06.2024, 12:0028.06.2024, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 850,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb21.10.2024, 12:0025.10.2024, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 850,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb09.12.2024, 12:0013.12.2024, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 850,00 EUR Hotel)Jetzt buchen