LAG Hessen: Anspruch auf Freistellung (einstweiligen Verfügungsverfahren)
LAG Hessen v. 14.02.2019 – 16 TaBVGa 24/19
Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-, Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten anlässlich einer Betriebsratsschulung kann im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht werden,
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