Teilnahme an einer Güteverhandlung im Arbeitsgericht, Beobachtung und Auswertung der Verhandlung
Tipp für Grundlagenseminare
Auch für wiedergewählte Betriebsräte ist der Besuche der Seminare ab B2 möglich. Wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren ist es sogar dringend anzuraten.
Kostenübernahmeerklärungen
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Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX JAV Mitglieder nach §37.6 BetrVG in Verbindung mit §65 BetrVG