Kenntnisse des Betriebsrats im Bereich des Arbeitsrechts werden immer wichtiger.
Gerade wegen der Kurzlebigkeit arbeitsrechtlicher Bewertungen durch die verschiedenen Instanzen ist ein wiederholter Besuch von Seminaren zum Arbeitsrecht dringend anzuraten.
Auch für wiedergewählte Betriebsräte ist der Besuche der Seminare ab B2 möglich. Wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren ist es sogar dringend anzuraten.
Kostenübernahmeerklärungen
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