B4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte
B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte des Betriebsrats
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Grundlage der Arbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, der § 2 BetrVG
Informationsbedarf, -beschaffung und -auswertung des Betriebsrats, Möglichkeiten nach dem BetrVG und anderer Gesetze und Verordnungen
Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG, Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG und die Veröffentlichung von Wirtschaftsdaten durch den Betriebsrat
Die Monatsgespräche nach § 74 BetrVG, Auskunftspflichten des Arbeitgebers, Fragerechte des einzelnen Betriebsratsmitglieds
Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber
Rechte des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106, 108 und 109 BetrVG
Auswertung von Informationen am Beispiel handhabbarer Kennziffernsysteme
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit:
Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
operative Unternehmensplanung
Auftragslage, Umsatzentwicklung
Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach dem § 110 BetrVG, Grundlagen und Ausprägungen der Arbeitgeberauskunft. Welche Mindestvoraussetzungen gibt es? Die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsrat auf Auskunft über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und anderer Gerichte zum Thema
Tipp für Grundlagenseminare
Auch für wiedergewählte Betriebsräte ist der Besuche der Seminare ab B2 möglich. Wegen der zahlreichen Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren ist es sogar dringend anzuraten.
Kostenübernahmeerklärungen
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