- die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Einstellung und Übernahme von Auszubildenden
- die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nach § 92, 99 u.a. BetrVG
- die Einhaltung der Ausbildungsverordnungen nach dem Berufsbildungs- und Betriebsverfassungsgesetz
- Zwischenprüfungen und Testverfahren - Möglichkeiten und Unmöglichkeiten
- die Teilnahme der Jugend- und Auszubildendenvertretung an den gemeinsamen Besprechungen mit dem Arbeitgeber nach § 68 BetrVG