Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX für Personen erforderlich, die das Wissen zur Durchführung der SBV-Wahl benötigen und über keine entsprechenden Kenntnisse verfügen. Gleiches gilt gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für Schwerbehindertenvertreter und gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte.