seminarteilnehmer 5

Die Schwerbehindertenvertretung agiert rechtlich selbständig im Interesse der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.

 

Für einen Entsendungsbeschluss zu einem Seminar ist nicht der Betriebsrat sondern einzig die Schwerbehindertenvertretung selbst zuständig. Ihr kommt damit im Betrieb eine große Verantwortung zu.

Alle Seminare stehen ohne Einschränkung auch dem Stellvertreter zu.