In Betrieben mit über 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Hier werden alle wichtigen Fragen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz besprochen. Natürlich ist auch der Betriebsrat mit von der Partie. Von den gesetzlichen Regelungen über die Geschäftsordnung bis zum strategischen Vorgehen beinhaltet das Seminar alles, was hilft, die Aufgaben und Beteiligungsrechte im Arbeitszeitausschuss gezielt wahrzunehmen. Welche Rolle und Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat.