Das Wissen über sozialrechtlichen Folgen betrieblicher Maßnahmen

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Belegschaftsangehörige qualifiziert beraten

Zu den wichtigen Aufgaben des Betriebsrats gehört es Belegschaftsangehörige zu beraten. Zum Beispiel im Fall einer drohenden Kündigung oder wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht.

Gesetzesvorgaben und Umsetzungsvorschriften im Bereich des Sozialrechts ändern sich jeodch in immer kürzeren Abständen.

Stets sind damit weitreichende finanzielle Auswirkungen für den Einzelnen verbunden. Um Arbeitnehmer qualifiziert Auskunft über sozialrechtliche Folgen betrieblicher Maßnahmen geben zu können, ist ein Besuch dieser Seminare dringend erforderlich.

In br-spezial Sozialrechtsseminaren erhalten Sie das notwendige Wissen, um Kolleginnen und Kollegen kompetent zur Seite zu stehen. Als Referenten kommen ausnahmslos Sozialrichter zum Einsatz.

Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

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In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

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Hitze im Betrieb – Tipps für Betriebsräte

Rechtslage und allgemeine Hinweise

An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzen-trationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.

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