Der Bundestag hat am 23. April 2020 eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen:
- Rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. März 2021 werden Sitzungen und Beschlussfassungen des Betriebsrats in einer Video- oder Telefonkonferenz rechtssicher möglich.
- Dies sollte aber nur das letzte Mittel sein, wenn die persönliche Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder zur betreffenden Sitzung aufgrund der Corona-Krise nicht möglich ist.
Das BetrVG ist damit um eine Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2020 ergänzt. Der neue § 129 BetrVG ermöglicht nunmehr, Gremiensitzungen (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung) mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen und auch wirksame Beschlüsse zu fassen. Es erfolgt damit eine Abweichung zu den §§ 30, 33 BetrVG, wonach Beschlüsse nur wirksam in Präsenzsitzungen der Gremien gefasst werden können.
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