EuGH: Urteil zur täglichen Ruhezeit
Europäische Gerichtshof (EuGH) 02. März 2023 (Rs. C-477/21 | MÁV-START)
Die tägliche Ruhezeit ist zusätzlich zur wöchentlichen Ruhezeit zu gewähren, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Dies gilt auch dann, wenn die nationalen Rechtsvorschriften den Arbeitnehmer eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, die länger ist als unionsrechtlich vorgegeben. Der Grund hierfür liegt in den unterschiedlichen Erholungszwecken von täglicher und wöchentlicher Ruhezeit. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit Urteil vom 02. März 2023 (Rs. C-477/21 | MÁV-START). Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die bisher gängige Praxis haben, die tägliche Ruhezeit in Gestalt von Freizeitausgleich für geleistete Überstunden oder von Urlaub zu gewähren.
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