BAG: Vergütung – Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
Bundesarbeitsgericht – Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 108/22 -
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingestellt werden.
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