Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Das deutsche Sozialrecht ist ein komplexes System, das die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung umfasst. Der Betriebsrat hat eine zentrale Rolle bei der Überwachung der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer und deren Rechte in diesen Bereichen.
Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Hierzu gehört sicherzustellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt und rechtzeitig abgeführt werden, um die soziale Absicherung der Beschäftigten zu gewährleisten.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bieten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Alternativen zu Entlassungen. Diese Gesellschaften sollen die betroffenen Mitarbeiter weiterqualifizieren oder eine Beschäftigung sichern. Der Betriebsrat hat hier Handlungsmöglichkeiten, um Arbeitnehmerinteressen zu wahren und eine sozialverträgliche Lösung zu finden.
Der Betriebsrat hat Initiativrechte bei der Einführung von Kurzarbeit oder dem Struktur-Kurzarbeitergeld. Dies ermöglicht es, Arbeitsplätze zu sichern, Einkommenseinbußen zu reduzieren und eine bessere Planung für wirtschaftlich schwierige Zeiten zu gewährleisten.
Bei Massenentlassungen kommt dem Arbeitslosengeld eine besondere Bedeutung zu. Der Betriebsrat unterstützt die Belegschaft in der Wahrung ihrer Rechte auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, insbesondere in Verhandlungen zur Sozialplangestaltung.
Im Rahmen der Sozialpläne muss der Betriebsrat sicherstellen, dass Abfindungen korrekt angerechnet werden und die Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht beeinträchtigt werden. Hier spielt die Anrechnung von Abfindungen nach SGB III eine zentrale Rolle. Auch die Besteuerung von Abfindungen kann ein wichtiger Aspekt sein, bei dem der Betriebsrat beratend unterstützen kann.
Für Schwerbehinderte gelten besondere Regelungen im Sozialrecht. Die Schwerbehindertenvertretung hat hier die Aufgabe, die Interessen dieser Arbeitnehmer zu vertreten. Der Betriebsrat arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammen, um Rechte zu sichern und die Inklusion im Unternehmen zu fördern.
Im Falle eines Unternehmenskonkurses spielt das Konkursausfallgeld eine wichtige Rolle. Der Betriebsrat ist dafür verantwortlich, die Ansprüche der Arbeitnehmer auf dieses Geld durchzusetzen, damit sie finanziell abgesichert bleiben.
Der Betriebsrat hat im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um sozialrechtliche Ansprüche der Arbeitnehmer durchzusetzen. Er kann die Belegschaft in Verfahren vor dem Sozialgericht unterstützen und auf eine rechtliche Klärung von Ansprüchen hinarbeiten.
Der Betriebsrat muss stets über Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Sozialrecht informiert sein, um im Interesse der Arbeitnehmer handeln zu können. Regelmäßige Schulungen und der Austausch mit Fachleuten sind hier unerlässlich.
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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In diesem Seminar erhalten Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen praxisnahes Wissen über ihre zentralen Aufgaben im Sozialrecht, insbesondere bei Kurzarbeit, Massenentlassungen und der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Rechte der Belegschaft in sozialrechtlichen Fragen effektiv zu vertreten und sozialverträgliche Lösungen zu gestalten.
Der Fokus liegt auf den Überwachungsaufgaben des Betriebsrats, insbesondere bei der Einhaltung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften nach SGB III werden als Alternativen zu Entlassungen vorgestellt, wobei der Betriebsrat durch seine Mitbestimmungsrechte entscheidend zur Beschäftigungssicherung beitragen kann.
Kurzarbeit ist ein zentrales Thema, bei dem der Betriebsrat Initiativrechte hat, um die Einführung von Kurzarbeit oder Struktur-Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Diese Maßnahmen helfen, Arbeitsplätze zu sichern und Einkommenseinbußen zu minimieren. Bei Massenentlassungen unterstützt der Betriebsrat die Belegschaft in der Wahrung ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld und bei der Gestaltung von Sozialplänen, einschließlich der korrekten Anrechnung und Besteuerung von Abfindungen.
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen, bei denen die Schwerbehindertenvertretung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine wichtige Rolle spielt. Auch bei Konkursausfallgeld ist der Betriebsrat gefordert, um die Ansprüche der Beschäftigten durchzusetzen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sozialgerichtsbarkeit, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten bietet, um die Rechte der Arbeitnehmer vor Gericht zu vertreten. Durch regelmäßige Updates zur Gesetzgebung und Rechtsprechung bleiben die Teilnehmenden auf dem neuesten Stand und können rechtliche Fallstricke vermeiden.