Der Betriebsrat hat eine wichtige Überwachungsaufgabe, insbesondere hinsichtlich der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Er kann rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Krankenversicherung, Berufskrankheiten und Kuren nutzen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Bei Arbeitsunfähigkeit sind Anzeige- und Nachweispflichten zu beachten, wobei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert hat. Der sozialmedizinische Dienst kann auf Veranlassung des Arbeitgebers begutachten, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Zudem spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle bei der Lohn- und Entgeltgestaltung sowie bei der Definition von Schonarbeitsplätzen. Bei hohem Krankenstand hat er Beteiligungsrechte, etwa bei "Krankenbriefen" und "Krankenrückkehrergesprächen". Die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft sowie das Verfahren vor dem Sozialgericht bieten dem Betriebsrat weitere Handlungsmöglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und Unterstützung der Beschäftigten.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Das Sozialrecht umfasst wichtige Bereiche wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Der Betriebsrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Überwachung der Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und der Abführungspflichten. Im Rahmen seiner Aufgaben unterstützt der Betriebsrat die Einhaltung der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung zu überwachen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige und korrekte Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, sozialrechtliche Ansprüche vor den Sozialgerichten geltend zu machen. Dabei kann er die betroffenen Arbeitnehmer unterstützen und deren Rechte durchsetzen.
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.
Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen fundiertes Wissen über ihre Aufgaben im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie des Berufsgenossenschaftsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Überwachung der sozialen Absicherung, der Unterstützung der Beschäftigten bei der Geltendmachung von Ansprüchen und der effektiven Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften.
Ein zentrales Thema des Seminars ist die Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung. Der Betriebsrat hat hier eine wichtige Überwachungsfunktion, insbesondere bei der Einhaltung der Melde- und Abführungspflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Dazu gehört auch die korrekte Handhabung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die als wichtiges Beweismittel gilt. Der sozialmedizinische Dienst kann im Auftrag des Arbeitgebers hinzugezogen werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Darüber hinaus unterstützt der Betriebsrat die korrekte Berechnung der Entgeltfortzahlung und klärt spezielle Fragen, etwa bei einem Forderungsübergang aufgrund von Dritthaftung. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Teilarbeitsunfähigkeit, bei der der Betriebsrat die gerechte Lohn- und Entgeltgestaltung sicherstellt und die Ansprüche der Beschäftigten auf Schonarbeitsplätze wahrt.
Bei einem hohen Krankenstand im Betrieb hat der Betriebsrat umfassende Beteiligungsrechte. Dazu zählen die Mitgestaltung und Überwachung von Krankenrückkehrgesprächen sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes. Außerdem kann der Betriebsrat aktiv dazu beitragen, Kündigungen wegen Krankheit zu verhindern, indem er betroffene Arbeitnehmer bei der Vorlage ärztlicher Atteste unterstützt und sozialrechtliche Fallstricke aufdeckt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unfallversicherung und der Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Arbeitnehmern, die Arbeitsunfälle erleiden oder an Berufskrankheiten leiden. Die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft umfasst sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen als auch die Förderung von Präventionsmaßnahmen, um die Arbeitsbedingungen im Betrieb sicherer zu gestalten.
Abgerundet wird das Seminar durch eine Einführung in die Sozialgerichtsbarkeit. Der Betriebsrat erhält fundierte Kenntnisse darüber, wie er sozialrechtliche Ansprüche vor den Sozialgerichten durchsetzen kann. Er lernt, die Beschäftigten während des Verfahrens zu begleiten und ihre Rechte effektiv zu vertreten.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG sowie an Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX und bietet praxisnahe Handlungsmöglichkeiten, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.