Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung: Sozialrechtliche Aspekte für den Betriebsrat


Der Betriebsrat hat eine wichtige Überwachungsaufgabe, insbesondere hinsichtlich der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Er kann rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die Krankenversicherung, Berufskrankheiten und Kuren nutzen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Bei Arbeitsunfähigkeit sind Anzeige- und Nachweispflichten zu beachten, wobei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert hat. Der sozialmedizinische Dienst kann auf Veranlassung des Arbeitgebers begutachten, ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Zudem spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle bei der Lohn- und Entgeltgestaltung sowie bei der Definition von Schonarbeitsplätzen. Bei hohem Krankenstand hat er Beteiligungsrechte, etwa bei "Krankenbriefen" und "Krankenrückkehrergesprächen". Die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft sowie das Verfahren vor dem Sozialgericht bieten dem Betriebsrat weitere Handlungsmöglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und Unterstützung der Beschäftigten.

seminarbild 11

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Das Sozialrecht umfasst wichtige Bereiche wie die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Der Betriebsrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Überwachung der Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung und der Abführungspflichten. Im Rahmen seiner Aufgaben unterstützt der Betriebsrat die Einhaltung der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer.

Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung zu überwachen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige und korrekte Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Krankenversicherung: Überwachung der Ansprüche auf Krankengeld und sozialrechtliche Unterstützung bei Krankheit.
  • Berufskrankheiten: Unterstützung bei der Anerkennung und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Kuren: Sicherstellung der richtigen Antragsstellung und Einhaltung von gesetzlichen Ansprüchen.
  • Pflegeversicherung: Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen.
  • Unfallversicherung: Überwachung der Ansprüche bei Arbeitsunfällen und der Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft.

Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit

  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Diese Bescheinigung gilt als Beweismittel für die Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Begutachtung durch den sozialmedizinischen Dienst veranlassen.
  • Begutachtung durch sozialmedizinischen Dienst: Diese Begutachtung erfolgt auf Veranlassung des Arbeitgebers, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

  • Berechnung der Entgelthöhe: Der Betriebsrat überwacht die korrekte Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Forderungsübergang bei Dritthaftung: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls mit Dritthaftung, z.B. bei einem Verkehrsunfall, kann es zu einem Forderungsübergang kommen.

Teilarbeitsunfähigkeit

  • Definition: Eine Teilarbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nur teilweise arbeiten kann.
  • Lohn- und Entgeltgestaltung: Der Betriebsrat unterstützt bei der fairen Gestaltung von Lohn und Entgelt bei Teilarbeitsunfähigkeit.
  • Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz: Arbeitnehmer können einen Schonarbeitsplatz beanspruchen, um ihre verbliebene Arbeitsfähigkeit zu nutzen.

Krankenstand und der Betriebsrat

  • Beteiligungsrechte bei "Krankenbriefen" und "Krankenrückkehrergesprächen": Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei Krankenrückkehrgesprächen und Maßnahmen, die den Krankenstand betreffen.
  • Handlungsmöglichkeiten bei hohem Krankenstand: Der Betriebsrat kann bei erhöhtem Krankenstand aktiv eingreifen und Maßnahmen vorschlagen, um die Situation zu verbessern.

Kündigung und Versetzung wegen verminderter Leistungsfähigkeit

  • Kündigung wegen Krankheit: Sozialrechtliche Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Kündigungen bei Krankheit.
  • Vermeidung durch Attest: Der Betriebsrat kann durch die Beschaffung von ärztlichen Attesten Kündigungen aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit verhindern.

Die Berufsgenossenschaft

  • Aufbau und Aufgaben: Die Berufsgenossenschaft ist für die Unfallversicherung und Prävention von Arbeitsunfällen verantwortlich.
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: Der Betriebsrat kann eng mit der Berufsgenossenschaft zusammenarbeiten, um die Interessen der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu vertreten.

Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsdurchsetzung

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, sozialrechtliche Ansprüche vor den Sozialgerichten geltend zu machen. Dabei kann er die betroffenen Arbeitnehmer unterstützen und deren Rechte durchsetzen.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht

  • Aufgaben des Betriebsrats: Unterstützung der Arbeitnehmer im Verfahren vor dem Sozialgericht.
  • Hilfestellungen des Betriebsrats: Der Betriebsrat hilft bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen und begleitet die Arbeitnehmer während des Verfahrens.

Kostenübernahme

Download der Kosten­übernahme­erklärungen

Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

Mehr zu den Orten

Aktuelle Informationen

25 Jahre br-spezial

Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

Newsletter­anmeldung

Stets neueste Informationen rund um die Themen der Betriebsratsarbeit.

Jetzt anmelden !

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend