Einführung in das Schwerbehindertenrecht


Die neuen Rechtsvorschriften und Auslegungen im Schwerbehindertenrecht, u.a. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, haben erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis und die Rechte sowie Pflichten der Schwerbehindertenvertretung. Diese Vertretung hat spezifische Beteiligungsrechte und eine besondere persönliche Rechtsstellung, einschließlich des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung für Schulungen. Zu den Aufgaben der verschiedenen Institutionen wie Versorgungsamt, Integrationsamt, Arbeitsamt und LVA/BfA gehört die Feststellung der Behinderung sowie die Anerkennung als Schwerbehinderter, was begleitende Hilfen im Arbeitsleben ermöglicht. Die Schwerbehindertenvertretung spielt eine entscheidende Rolle in der Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen und dem Betriebsrat, insbesondere bei Themen wie Einstellung, Kündigung, Versetzung und Arbeitsplatzgestaltung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Weiterbeschäftigungsanspruch sowie der Kündigungsschutz, wobei es besondere Regelungen für Schwerbehinderte gibt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind essenziell, um die Integration von schwerbehinderten Mitarbeitern zu fördern und ihre Rechte am Arbeitsplatz zu schützen.
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Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Die neuen Rechtsvorschriften und Auslegungen im Schwerbehindertenrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

  • Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung

  • Beteiligungsrechte, persönliche Rechtsstellung, Anspruch auf Arbeitsbefreiung, Schulungen

Aufgaben von Versorgungsamt, Integrationsamt, Arbeitsamt und LVA/BfA

  • Feststellung der Behinderung
  • Anerkennung als Schwerbehinderter
  • begleitende Hilfen im Arbeitsleben
  • Arbeits- und Berufberatung
  • Eingliederungshilfen
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit den einzelnen Einrichtungen

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellung
  • Kündigung
  • Versetzung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Weiterbeschäftigungsanspruch

Kündigungsschutz

  • die Besonderheiten im Kündigungsschutz bei Schwerbehinderten

Kostenübernahme

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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

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