Die Rolle der Ersatzmitglieder im Betriebsrat


Als „Einwechselspieler“ muss das Ersatzmitglied – wenn es nachrückt – alle Aufgaben des ordentlichen Mitglieds übernehmen. Und das passiert sehr häufig!
Dafür sind grundlegende Kenntnisse über die wesentlichen Rechte und Pflichten und die Arbeitsweise des Betriebsrats absolut notwendig.
Das Ersatzmitglied muss wissen, wie ein korrekter Beschluss zustande kommt, welche Aufgaben der Betriebsrat in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten hat und vieles mehr. Nur mit diesem Wissen kann das Amt kompetent und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden.

Das Nachrücken eines Betriebsratsmitglieds erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden eines Mitglieds oder bei zeitweiligen Verhinderungen. Die Reihenfolge des Nachrückens richtet sich nach den gewählten Vertretern, wobei sowohl Verhältnis- als auch Mehrheitswahlen berücksichtigt werden. Bei Betriebsratssitzungen ist eine rechtzeitige Ladung sowie eine klare Tagesordnung unerlässlich, und die Mitglieder haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung vor, während und nach der Sitzung.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Das Seminar ist Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX.

Voraussetzungen und Zeitpunkt des Nachrückens

  • Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds
  • Zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

Reihenfolge des Nachrückens

  • Verhältniswahl, Mehrheitswahl
  • Schutz des Minderheitsgeschlechts

Was sind die Rechte eines Ersatzmitglieds

  • Während des Vertretungsfalls
  • Freistellung und Freizeitausgleich
  • Nach dem Vertretungsfall
  • Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
  • Nachwirkender Kündigungsschutz

Die Betriebsratssitzung

  • Rechtzeitige Ladung und Tagesordnung
  • Arbeitsbefreiung vor, während und nach der Sitzung
  • Ab- und Rückmeldung beim Vorgesetzten
  • Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
  • Protokoll der Betriebsratssitzung
  • Vergütungsfortzahlung und Lohnausfall

Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Von der Information bis zur Mitbestimmung
  • Betriebsvereinbarung und Regelabrede
  • Soziale Angelegenheiten: Einführung, Überblick, Grenzen
  • Personelle Angelegenheiten: Einstellung , Versetzung, Kündigung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten

Hinweis


BAG Urteil vom 15.5.86 gefällt worden:
„Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die häufig und in einer gewissen Regelmäßigkeit Betriebsratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach § 37.6 BetrVG“ wenn Vertretungsfälle regelmäßig durch Krankheit oder Urlaub regulärer Betriebsratsmitglieder auftreten, ist eine Schulung eines Ersatzmitgliedes erforderlich (Landesarbeitsgericht Köln vom 10.02.2000). Ersatzmitglieder können auch an Grundseminaren teilnehmen, wenn sie seltener nachrücken.

BAG Urteil vom 19.9.2001:
Der Betriebsrat kann Ersatzmitglieder zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn die im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.

Kostenübernahme

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Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Ersatzmitglied des Betriebsrats10.02.2025, 12:0014.02.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
Ersatzmitglied des Betriebsrats17.03.2025, 12:0021.03.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
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