Das Seminar ist Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX.
BAG Urteil vom 15.5.86 gefällt worden:
„Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die häufig und in einer gewissen Regelmäßigkeit Betriebsratsmitglieder vertreten, haben grundsätzlich Anspruch auf Schulungsmaßnahmen nach § 37.6 BetrVG“ wenn Vertretungsfälle regelmäßig durch Krankheit oder Urlaub regulärer Betriebsratsmitglieder auftreten, ist eine Schulung eines Ersatzmitgliedes erforderlich (Landesarbeitsgericht Köln vom 10.02.2000). Ersatzmitglieder können auch an Grundseminaren teilnehmen, wenn sie seltener nachrücken.
BAG Urteil vom 19.9.2001:
Der Betriebsrat kann Ersatzmitglieder zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn die im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist.
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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Dieses Seminar richtet sich an Ersatzmitglieder des Betriebsrats und vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, die notwendig sind, um die Aufgaben eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds kompetent und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ersatzmitglieder übernehmen bei Verhinderungen oder dem Ausscheiden eines regulären Mitglieds alle Rechte und Pflichten, weshalb fundiertes Wissen über Beschlussfassungen, Betriebsratssitzungen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats essenziell ist.
Teilnehmende lernen die Voraussetzungen und die Reihenfolge des Nachrückens kennen, basierend auf Verhältnis- oder Mehrheitswahlen, sowie den Schutz des Minderheitsgeschlechts. Zudem werden Rechte und Pflichten während und nach dem Vertretungsfall erläutert, einschließlich Freistellung, Kündigungsschutz und Vergütungsfortzahlung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Organisation und Durchführung von Betriebsratssitzungen, von der rechtzeitigen Ladung und Tagesordnung bis zur Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.
Das Seminar bietet auch einen umfassenden Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Es klärt über Betriebsvereinbarungen, Regelabreden und spezifische Themen wie Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen auf. Die Teilnahme an diesem Seminar ist nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich gestützt, insbesondere bei regelmäßigen Vertretungsfällen, wie durch Urteile des BAG und des LAG Köln bestätigt.
Mit diesem Wissen sind Ersatzmitglieder bestens vorbereitet, um ihre Rolle im Betriebsrat professionell und effektiv auszuüben, und tragen maßgeblich zur Handlungsfähigkeit des Betriebsrats bei.