Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird alle zwei Jahre gewählt, während das Verfahren in der Regel durch die Betriebsverfassungsgesetze geregelt ist. Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, den gesamten Wahlprozess zu organisieren, Wählerlisten aufzustellen und die Wahlausschreiben zu erstellen. Mitglieder des Wahlvorstands genießen Kündigungsschutz, um eine ungestörte Durchführung der Wahl zu gewährleisten.
Die Größe der JAV hängt von der Anzahl der Auszubildenden im Betrieb ab, wobei bestimmte Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit vorgeschrieben sind. Wer wahlberechtigt ist und wer kandidieren kann, wird ebenfalls durch gesetzliche Vorgaben bestimmt. Bei der Stimmabgabe haben die Wähler die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, um ihre Stimme bequem abgeben zu können. Nach der Wahl erfolgt eine öffentliche Stimmauszählung sowie die Einladung zur konstituierenden Sitzung der neuen JAV, wo die gewählten Mitglieder offiziell ihre Arbeit aufnehmen.