Für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter


Der Betriebsratsvorsitzende spielt eine zentrale Rolle in der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen und hat vielfältige Aufgaben und Befugnisse. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Führung der laufenden Geschäfte, wobei er auch den stellvertretenden Vorsitzenden einbezieht. Die Delegation von Aufgaben an Ausschüsse und Arbeitsgruppen ist entscheidend, um die Effizienz des Betriebsrats zu steigern. Bei der Einberufung von Sitzungen muss er die ordnungsgemäßen Verfahren beachten, um rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Zudem ist die Protokollführung eine Pflicht, um alle Beschlüsse und Diskussionen festzuhalten. Der Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und rechtlichem Verständnis, insbesondere bei der Definition bestimmter Rechtsbegriffe. Grundsätze der Amtsführung sind unerlässlich, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den Entscheidungen des Betriebsrats zu gewährleisten. Bei Amtspflichtverletzungen können rechtliche Konsequenzen drohen, weshalb es wichtig ist, sich über die Zuständigkeiten und Kompetenzen anderer Gremien im Unternehmen im Klaren zu sein.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

  • Aufgaben und Befugnisse des Betriebsratsvorsitzenden
  • Die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Delegation von Aufgaben an Ausschüsse und Arbeitsgruppen
  • Sitzungen (u.a. ordnungsgemäße Einberufung)
  • Protokollführung
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Definition von bestimmten Rechtsbegriffen
  • Grundsätze der Amtsführung
  • Arbeitshilfen zur Erleichterung von Routineaufgaben
  • Was geschieht bei Amtspflichtverletzungen?
  • Zuständigkeit und Kompetenzen anderer Gremien und Funktionsträger im Betrieb/Unternehmen

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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

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