Die REHA-Träger spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen, indem sie verschiedene Leistungen und Hilfen anbieten, um deren Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Zu den wichtigsten REHA-Trägern gehören das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit und die Deutschen Rentenversicherung, die jeweils spezifische Zuständigkeiten und Aufgaben haben. Diese Institutionen bieten finanzielle Hilfen und Beratungen an, um schwerbehinderten Menschen den Zugang zu beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitsassistenz zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützen sie Arbeitgeber finanziell bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsumfeldes und Arbeitsplatzes. Die Integrationsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument, das die Zusammenarbeit zwischen den Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und externen Partnern wie dem Integrationsfachdienst (IFD) regelt. Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern und ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.
Dieses Grundlagen-Seminar vermittelt wichtige Kenntnisse zur Prävention und Rehabilitation im Arbeitsumfeld von schwerbehinderten Menschen. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen REHA-Träger sowie konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene.
Im Mittelpunkt stehen die REHA-Träger und ihre Aufgaben. Es wird geklärt, wer die REHA-Träger sind und welche Unterstützungen sie für schwerbehinderte Menschen bieten. Dabei werden die unterschiedlichen Leistungen für Schwerbehinderte vorgestellt und die richtigen Ansprechpartner aufgezeigt.
Das Integrationsamt wird als zentrale Anlaufstelle für schwerbehinderte Menschen vorgestellt. Es bietet finanzielle Hilfen und Beratung sowie fachliche Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (IFD). Dabei wird die Rolle des Integrationsamtes im Bereich der Prävention und Rehabilitation detailliert erklärt.
Es werden konkrete Fördermöglichkeiten für die Gestaltung des Arbeitsumfelds und des Arbeitsplatzes vorgestellt. Darüber hinaus geht es um berufliche Bildungsmaßnahmen, Arbeitsassistenz, medizinische Hilfen für Betroffene sowie finanzielle Leistungen an Arbeitgeber, um schwerbehinderte Menschen besser zu integrieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integrationsvereinbarung, die als zentrales Instrument zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben betrachtet wird.
Die Zusammenarbeit mit externen Partnern wird ebenfalls thematisiert, insbesondere mit der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Integrationsamt, dem Integrationsfachdienst und der Berufsgenossenschaft (BG). Deren Aufgaben und Leistungen werden in Bezug auf die Unterstützung schwerbehinderter Menschen erläutert.