Aufgaben und Zuständigkeiten der REHA-Träger und externe Partner der SBV


Die REHA-Träger spielen eine zentrale Rolle in der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen, indem sie verschiedene Leistungen und Hilfen anbieten, um deren Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Zu den wichtigsten REHA-Trägern gehören das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit und die Deutschen Rentenversicherung, die jeweils spezifische Zuständigkeiten und Aufgaben haben. Diese Institutionen bieten finanzielle Hilfen und Beratungen an, um schwerbehinderten Menschen den Zugang zu beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitsassistenz zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützen sie Arbeitgeber finanziell bei der Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsumfeldes und Arbeitsplatzes. Die Integrationsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument, das die Zusammenarbeit zwischen den Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und externen Partnern wie dem Integrationsfachdienst (IFD) regelt. Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu verbessern und ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

grundlagen seminare

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Die REHA-Träger: Aufgaben, Leistungen, Zuständigkeiten

  • Wer sind die REHA-Träger?
  • Welche Unterstützung bieten sie?
  • Überblick Leistungen für Schwerbehinderte Menschen
  • Die richtigen Ansprechpartner

Das Integrationsamt

  • Anlaufstelle für schwerbehinderte Menschen
  • Finanzielle Hilfen und Beratung
  • Fachliche Unterstützung IFD

Konkrete Leistungen für behinderte Menschen im Arbeitsleben

  • Mögliche Förderungen bei der Gestaltung von Arbeitsumfeld und Arbeitsplatz
  • Von beruflichen Bildungsmaßnahmen bis zur Arbeitsassistenz
  • medizinische Hilfe für Betroffene
  • finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber

Die Integrationsvereinbarung

Externe Partner der SBV

  • Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit
  • der Deutschen Rente Bund
  • des Integrationsamtes
  • des Integrationsfachdienstes der BG

Kostenübernahme

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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

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