Der Betriebsrat hat gemäß § 2, 74, 75 und 80 BetrVG vielfältige Aufgaben, die in der betrieblichen Praxis ausgeübt werden. Dazu gehört die Mitbestimmung in Bereichen wie Arbeitszeitverteilung, Urlaubsregelungen und dem Arbeits- sowie Gesundheitsschutz. Gleichzeitig spielt er eine wichtige Rolle bei der Ordnung des Betriebes und der Überwachung technischer Einrichtungen.
Im B2 Seminar wird besprochen, wie diese Mitbestimmungsrechte angewendet werden können.
Die Grundsätze der Mitbestimmung sind im Spannungsfeld von Gesetz, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen verankert. Diese Vereinbarungen müssen formale Anforderungen erfüllen und können verschiedene Regelungsbereiche abdecken.
Bei Konflikten kann eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG eingeschaltet werden, um die Beteiligungsrechte durchzusetzen und Ordnungswidrigkeiten zu klären.
Punkt für Punkt gehen wir gemeinsam diese formalen Anforderungen durch, so dass ihr als Betriebsratsmitglieder vorbereitet seid.
Das Seminar ist Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX.
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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Im Seminar B2: "Anwendung der Mitbestimmungsrechte" lernst Du, wie der Betriebsrat seine umfassenden Mitbestimmungsrechte in der Praxis umsetzen kann. Themen wie Arbeitszeitverteilung, Urlaubsregelungen sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen dabei im Fokus. Gleichzeitig geht es um die Rolle des Betriebsrats bei der Überwachung technischer Einrichtungen und der Ordnung im Betrieb.
Besonders wichtig sind die formalen Anforderungen, die bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen erfüllt werden müssen. Das Seminar zeigt praxisnah, wie Konflikte durch Einigungsstellen gelöst und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats durchgesetzt werden können.
Diese Schulung ist die ideale Grundlage für Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, um sich in der Mitbestimmung sicher zu bewegen und ihre Rechte wirkungsvoll wahrzunehmen.