Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind zu beteiligen. Mehr noch: Sie müssen den BEM-Ablauf überwachen! Ziel ist es, erkrankten Kollegen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu helfen. Wie das geht ist jedoch nicht geregelt. Im Seminar lernen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beim BEM kennen. Sie erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung ankommt. Und: Sie üben, wie Sie Betroffene im Erstgespräch für das BEM gewinnen. Denn: Ohne Zustimmung kein BEM!
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung. Im Mittelpunkt stehen alle vorbereitenden Aufgaben zur Einführung und Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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