Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland basiert auf politischen Vorgaben, die klare Ziele und Rahmenbedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer festlegen. Zentrale Elemente sind das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung, die spezifische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten definieren. Die überarbeitete Arbeitsstättenverordnung legt Pflichten für Arbeitgeber fest, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung von Räumen, Verkehrswegen, Klima und Beleuchtung. Zudem regeln Arbeitsstättenrichtlinien und -regeln die praktische Umsetzung dieser Vorgaben.
Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, um aktiv an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Praktische Hilfsmittel unterstützen Unternehmen bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen und der Bewertung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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Das Seminar zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz bietet eine umfassende Vertiefung in die relevanten Vorschriften und Regelungen, die für Betriebsräte von Bedeutung sind. Es vermittelt einen Überblick über das Arbeitsschutzsystem in Deutschland, einschließlich der politischen Vorgaben, der Ziele und Rahmenbedingungen sowie der Systematik der Gesetze und Verordnungen. Die Rolle der Überwachungsstellen und die Grundzüge des Arbeitsschutzgesetzes werden ebenfalls thematisiert.
Ein zentraler Bestandteil des Seminars ist die Arbeitsstättenverordnung, die die Anwendungsbereiche und spezifischen Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten behandelt. Dabei werden auch die Pflichten des Arbeitgebers sowie Regelungsmöglichkeiten für Räume, Verkehrswege, Klima und Beleuchtung erläutert. Die Arbeitsstättenrichtlinie und die Arbeitsstättenregeln werden in Bezug auf Inhalt, Wirkung und Geltung besprochen.
Des Weiteren wird auf die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingegangen, sowohl gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz. Praktische Hilfsmittel zur Beurteilung von Arbeitsplätzen sowie zur Einschätzung und Bewertung von allgemeinen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereitgestellt, um eine fundierte Grundlage für ihre Arbeit im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu schaffen.