Der Gesamtbetriebsrat (GBR) und der Konzernbetriebsrat (KBR) haben umfassende Rechte und Aufgaben, die eine wichtige Rolle in der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen spielen. Regelmäßige Berichte aus den Standorten ermöglichen einen wertvollen Gedankenaustausch und fördern die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums. Die Geschäftsführung des GBR/KBR ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Sitzungen, die in festgelegten Abständen stattfinden, um aktuelle Themen zu besprechen. Entscheidungsbefugnisse des GBR/KBR sind klar definiert, wobei auch Kosten und Sachaufwand berücksichtigt werden müssen. Die Betriebsräteversammlung bringt alle Mitglieder zusammen, um über relevante Themen zu diskutieren und Gesamtbetriebsvereinbarungen zu erarbeiten. Die Ausschüsse des GBR/KBR, wie der Gesamtbetriebsausschuss und der Wirtschaftsausschuss, haben spezifische Zuständigkeiten und tragen zur Effizienz der Gremienarbeit bei. Bei anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln und die entsprechenden Vorschriften zu beachten. Zudem müssen offene Fragen geklärt werden, insbesondere in Bezug auf die Teilnahme von Vertretungen wie der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, um eine umfassende Mitbestimmung sicherzustellen.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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