Beratung und Coaching des Betriebsrats

Der § 80 Abs. 3 BetrVG macht es möglich:

Der Betriebsrat kann Sachverständige hinzuziehen, falls es ihm zur Durchführung seiner Aufgaben als erforderlich erscheint. Dies erfordert eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Falls eine solche Vereinbarung nicht erzielt werden kann, so entscheidet das Arbeitsgericht über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Beraters.

 

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Zustimmung Arbeitgeber

In vielen Fällen ist dem Arbeitgeber an einer sachlich fundierten, schnellen Lösung gelegen. Daher wird er in den meisten Fällen auch dem Anliegen des Betriebsrats nachkommen und eine Beratung akzeptieren.

Im Falle einer Betriebsänderung ist bei einer Belegschaftsgröße von mehr als 300 Mitarbeitern die Hinzuziehung eines Beraters durch den Betriebsrat auch ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.

Weitreichende Folgen

In vielen Fällen entscheidet der Betriebsrat über weitreichende Konsequenzen für die Belegschaft. Es ist für das Betriebsratsgremium nahezu unmöglich, die gesamten Auswirkungen von Regelungen mit dem Arbeitgeber zu überblicken. Eine Beratung hilft hier, unbeabsichtigte Folgen zu vermeiden und großen Schaden für die Belegschaft abzuwenden. Der Betriebsrat kann seine Beschlüsse, Zustimmungen und Ablehnungen mit viel größerer Sicherheit fällen und vor der Belegschaft vertreten.

Unser Beratungsangebot

br-spezial hilft von Anfang an: Beratung des Betriebsrats und –falls gewünscht– Seminartätigkeit gehen Hand in Hand. Die zu beratenden Themen werden sowohl mit einzelnen Betriebsratsmitgliedern als auch in Seminarform mit dem gesamten Gremium erörtert. Das Auftreten auf Betriebsversammlungen gehört ebenso zu unserem Angebot wie die Unterstützung in der Einigungsstelle als externer sachverständiger Beisitzer.

Punkte aus unserem Angebot:

  • Sichtung, Prüfung und Beurteilung der vom Arbeitgeber vorgelegten Unterlagen zu geplanten unternehmerischen Maßnahmen
  • Erarbeitung von Alternativvorschlägen zu unternehmerischen Planungen
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen mit konkreten Vorschlägen für z. B. betriebswirtschaftliche, soziale oder technische Problemlösungen
  • Teilnahme an Verhandlungen oder Informationsgesprächen mit dem Arbeitgeber
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen zu Themen mit Beratungsbedarf
  • Vertretung in Einigungsstellen als externe Beisitzer

Unsere Beratungsthemen

Das Themenspektrum umfasst alle Bereiche der Betriebsratsarbeit: Von der Altersteilzeit bis hin zu wirtschaftlichen Beurteilungen. Dabei werden unterschiedliche Berater entsprechend ihrem Fachgebiet eingesetzt.

Unsere Beratungsthemen im Einzelnen:

  • Altersteilzeit
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Betriebsänderung
  • EDV-Einsatz im Betrieb
  • Eingruppierung/ Entlohnung
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Personalplanung
  • Prämie / Leistungsentlohnung
  • Systematische Betriebsratsarbeit
  • Unternehmensumwandlung
  • Wirtschaftliche Situation des Unternehmens
  • Wirtschaftsausschuss
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit

Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

Sachverständige § 80 Abs. 3 BetrVG

"Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist."

Betriebsänderung § 111 BetrVG:

"Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen. (...)

Als Betriebsänderungen im Sinne des Satzes 1 gelten:

  1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
  3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
  4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
  5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Unsere Berater

Grundsätzlich stimmen wir uns selbstverständlich mit dem Betriebsrat über den jeweiligen Berater ab. Immer ist es der Berater des Betriebsrats, das gilt auch bei gemeinsamen Gesprächen mit der Geschäftsführung.

Unsere Berater setzen wir jeweils ganz zielgerichtet und problemorientiert ein. Die langjährige Erfahrung im Bereich der Seminargestaltung für Betriebsräte kommt uns bei der Auswahl geeigneter Experten zugute, so dass eine kompetente und betriebsratsnahe Unterstützung in jedem Beratungsfall gewährleistet ist.

Das Spektrum der eingesetzten Fachleute reicht vom Arbeitsrichter über Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht bis hin zum Kommunikationstrainer.