Auffrischungsseminar für alle wiedergewählten Betriebsräte


Der wiedergewählte Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Mitbestimmungsrechte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Aktuelle Tendenzen in der Ausübung dieser Rechte spiegeln sich dabei in neuen Gesetzen, Verordnungen und jüngeren Gerichtsurteilen wider.

Im Bereich Kündigung und Kündigungsschutz zeigen sich Neuerungen im Kündigungsschutzgesetz und im BetrVG, die insbesondere bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen relevant sind. Die Praxis der Personalplanung nach dem BetrVG wird durch diese Entwicklungen maßgeblich beeinflusst, wobei auch praktische Erfahrungen herangezogen werden.

Der Interessenausgleich und der Sozialplan bilden wichtige Instrumente, um bei Betriebsänderungen die Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer ausgewogen zu regeln und soziale Nachteile abzumildern. Die Gesetzesänderungen haben direkte Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Die Mitbestimmung nach dem BetrVG

  • Aktuelle Tendenzen in der Ausübung der Mitbestimmungsrechte
  • Neue Gesetze und Verordnungen
  • Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema
  • Praktische Erfahrungen in der Ausübung der Mitbestimmungsrechte

Kündigung und Kündigungsschutz

  • Die aktuelle Rechtslage / Neuerungen im Kündigungsschutzgesetz und im BetrVG
  • Rechtsprechungstendenzen im Bereich personen- und verhaltensbedingter Kündigungen
  • Die Ausübung der Personalplanung nach dem BetrVG
  • Praktische Erfahrungen

Interessenausgleich und Sozialplan

  • Die aktuelle Rechtslage im Bereich Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Wirkungen der einzelnen Gesetzesänderungen in der betrieblichen Praxis

Kostenübernahme

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Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Der wiedergewählte Betriebsrat13.04.2026, 12:0017.04.2026, 13:00Erfurt1.450,00 (zzgl. 1.045,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
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Besuch von Schulungen

Kann ich auch noch kurz vor Ablauf der Amtszeit eine Schulung besuchen?

Grundsätzlich: ja

Der Arbeitgeber kann eine Betriebsratsschulung, die für die Amtsführung erforderlich ist, nicht einfach ablehnen, nur weil sie kurz vor dem Ende der Amtszeit stattfindet.

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend