Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufe und Ausgliederungen bergen Gefahren für Arbeitsplätze und Einkommen. Doch es gibt echte Widerspruchsrechte für Arbeitnehmer und starke Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat! Die Veränderungen bringen sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und § 613a BGB. Arbeitnehmer haben das Recht auf Information über die geplanten Änderungen sowie Widerspruchsrechte gegen den Betriebsübergang, indem der Anspruch auf Weiterbeschäftigung auch über ein Jahr hinaus unverfallbar bleibt. Die Sicherung von Einkommen und Arbeitsbedingungen ist ein zentrales Anliegen, wobei Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen in vielen Fällen fortbestehen. Bei Betriebsänderungen sind Unternehmer verpflichtet, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu führen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft abzumildern. Der Betriebsrat hat Informationsrechte und kann externe Berater hinzuziehen, um seine Interessen effektiv zu vertreten. In besonderen Fällen, wie bei gemeinsamen Betrieben mehrerer Unternehmen, müssen spezifische Regelungen beachtet werden. Eine optimale Lösung für alle Beteiligten kann durch einen gut strukturierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsplan erreicht werden.