Die Rolle des Betriebsrats bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen


Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufe und Ausgliederungen bergen Gefahren für Arbeitsplätze und Einkommen. Doch es gibt echte Widerspruchsrechte für Arbeitnehmer und starke Mitbestimmungsrechte für den Betriebsrat! Die Veränderungen bringen sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und § 613a BGB. Arbeitnehmer haben das Recht auf Information über die geplanten Änderungen sowie Widerspruchsrechte gegen den Betriebsübergang, indem der Anspruch auf Weiterbeschäftigung auch über ein Jahr hinaus unverfallbar bleibt. Die Sicherung von Einkommen und Arbeitsbedingungen ist ein zentrales Anliegen, wobei Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen in vielen Fällen fortbestehen. Bei Betriebsänderungen sind Unternehmer verpflichtet, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zu führen, um negative Auswirkungen auf die Belegschaft abzumildern. Der Betriebsrat hat Informationsrechte und kann externe Berater hinzuziehen, um seine Interessen effektiv zu vertreten. In besonderen Fällen, wie bei gemeinsamen Betrieben mehrerer Unternehmen, müssen spezifische Regelungen beachtet werden. Eine optimale Lösung für alle Beteiligten kann durch einen gut strukturierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsplan erreicht werden.
seminarbild 21

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Formen des Betriebsübergangs und Rechte nach dem Umwandlungsgesetz

  • Verkauf, Teilverkauf, Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring - Definitionen, Merkmale
  • Die wichtigsten Unternehmerpflichten und Arbeitnehmerrechte nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) bei Spaltung, Ausgliederung, Fusion, Verkauf und Wechsel der Gesellschaftsform

Rechte der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang nach § 613a BGB

  • Informationspflichten des alten und des neuen Arbeitgebers
  • Widerspruchsrechte der Arbeitnehmer
  • Anspruch auf Weiterbeschäftigung - unverfallbar auch über ein Jahr hinaus!
  • Sicherung von Einkommen und Arbeitsbedingungen
  • Wann gelten Tarifbindung und Betriebsvereinbarungen fort?
  • Erhalt des Betriebsrats oder nur Rest- und Übergangsmandat?

Betriebsänderungen und Umstrukturierungen nach § 111 BetrVG

  • Unternehmerpflicht zu lnteressenausgleich- und Sozialplanverhandlungen
  • Stilllegung, Verlegung und Verlagerung von Betrieben und Betriebsteilen
  • Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben und Betriebsteilen
  • Grundlegende Änderungen von Betriebszweck, Betriebsorganisation, Betriebsanlagen und Fertigungsmethoden

lnteressenausgleich, Sozial-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsplan

  • Informationsrechte von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss und ihre Durchsetzung
  • Das Recht des Betriebsrats auf externe Berater nach § 80 und § 111 BetrVG
  • Sonderfall: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
  • Wesentliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Hilfen der Agentur für Arbeit und das neue Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QuaChaG)
  • Die optimale Lösung: Qualifizierungs- und Beschäftigungsplan und seine Durchsetzung

Kostenübernahme

Download der Kosten­übernahme­erklärungen

Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Umstrukturierung, Betriebsübergang, Unternehmensumwandlung17.03.2025, 12:0021.03.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

Mehr zu den Orten

Aktuelle Informationen

25 Jahre br-spezial

Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

Newsletter­anmeldung

Stets neueste Informationen rund um die Themen der Betriebsratsarbeit.

Jetzt anmelden !

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend