Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen schwerbehinderter Menschen im Betrieb und fördert deren Eingliederung. Alle Angelegenheiten einzelner Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe. Um diese Arbeit durchführen zu können ist grundlegendes Wissen nötig. In den Seminare erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung.
Wahlberechtigt zur Schwerbehindertenvertretung sind gemäß § 177 Abs.2 SGB IX alle im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Für einen Entsendungsbeschluss zu einem Seminar ist nicht der Betriebsrat sondern einzig die Schwerbehindertenvertretung selbst zuständig. Ihr kommt damit im Betrieb eine große Verantwortung zu. Alle Seminare stehen ohne Einschränkung auch dem Stellvertreter zu.
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