Das Arbeitssicherheitsgesetz und das Arbeitsschutzgesetz bilden die wesentlichen Grundlagen für den Schutz der Arbeitnehmer und verpflichten Arbeitgeber zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu koordinieren, Vorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten und das betriebliche Unfallgeschehen auszuwerten. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten ist entscheidend, um eine effektive Informationsweitergabe und Mitbestimmung zu gewährleisten. Durch moderne Ansätze im Arbeitsschutzmanagement kann der Betriebsrat seine Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen und somit eine wirksame Plattform schaffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer aktiv zu fördern.
In Betrieben mit über 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Hier werden alle wichtigen Fragen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz besprochen. Natürlich ist auch der Betriebsrat mit von der Partie. Von den gesetzlichen Regelungen über die Geschäftsordnung bis zum strategischen Vorgehen beinhaltet das Seminar alles, was hilft, die Aufgaben und Beteiligungsrechte im Arbeitszeitausschuss gezielt wahrzunehmen. Welche Rolle und Einflussmöglichkeiten hat der Betriebsrat.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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