Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Eine der zentralen Aufgaben des Betriebsrats ist die Überwachung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Dies sichert den Arbeitnehmern ihre Sozialleistungen und sorgt für Transparenz und Sicherheit.
Die Berufs- und Erwerbsminderungsrente spielt eine wichtige Rolle bei Arbeitnehmern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können. Die Neuregelungen bei der Erwerbsminderungsrente bieten Handlungsperspektiven im betrieblichen Alltag, die Betriebsräte unterstützen können.
Die gesetzliche Rente, oft mit dem Zitat „Die Rente ist sicher“ verbunden, bleibt ein zentrales Thema. Ein Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge ist für den Betriebsrat essentiell, um die Belegschaft kompetent beraten zu können.
Die Altersteilzeit ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Themen wie Gesetzgebung, Tarifverträge und Musterbetriebsvereinbarungen sind hier relevant. Der Betriebsrat kann durch seine Mitbestimmung und die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung eine wichtige Rolle spielen. Der betriebliche Erfahrungsaustausch zur Altersteilzeit im Tarifvertrag bietet zusätzliche Handlungsperspektiven.
Ein weiteres relevantes Thema ist die Teilrente. Ist sie das Rentenmodell der Zukunft oder nur eine teure Option? Hier sind noch viele offene Fragen, die der Betriebsrat klären sollte.
Durch das Flexirentengesetz ergeben sich neue Möglichkeiten, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu flexibilisieren. Doch auch hier lauern arbeits- und sozialrechtliche Fallstricke, die Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer Arbeit berücksichtigen müssen. Prävention und Rehabilitation spielen ebenfalls eine zunehmend wichtige Rolle.
Die betriebliche und private Altersvorsorge wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter ausgebaut. Steuerliche Besonderheiten, Grundlagen und Handlungsansätze sind dabei von Bedeutung, um die bestmögliche Vorsorge für Arbeitnehmer sicherzustellen.
Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen haben auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit Handlungsmöglichkeiten. Sie können Rechte ihrer Arbeitnehmer vor Gericht durchsetzen und bei Bedarf den Weg durch die Instanzen begleiten.
Regelmäßige Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Sozialrecht müssen kontinuierlich beobachtet werden, um die Belegschaft auf dem neuesten Stand zu halten und auf Veränderungen schnell reagieren zu können.
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen umfassendes Wissen über ihre Aufgaben im Sozialrecht, insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge, Altersteilzeit und Sozialgerichtsbarkeit. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, die Rechte und Interessen der Belegschaft in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld kompetent zu vertreten.
Im Fokus stehen die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats, insbesondere bei den Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Das Seminar behandelt die verschiedenen Formen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – und bietet Einblicke in aktuelle Reformen, wie das Flexirentengesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Themen wie die Mütterrente, Altersrente ab 63 und für langjährig Versicherte sowie Übergangsregelungen für vor 1964 Geborene werden praxisnah erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Altersteilzeit und der Teilrente, die als Modelle für den flexiblen Übergang in den Ruhestand dienen. Teilnehmende erfahren, wie diese Instrumente durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt werden und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsrat hierbei hat. Zudem werden Fallstricke im arbeits- und sozialrechtlichen Kontext sowie Handlungsmöglichkeiten bei Berufs- und Erwerbsminderung aufgezeigt.
Die Sozialgerichtsbarkeit und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten vor Gericht runden das Seminar ab. Mit regelmäßigen Updates zur Gesetzgebung und Rechtsprechung bietet das Seminar eine solide Grundlage, um auf neue Herausforderungen im Sozialrecht vorbereitet zu sein und die Belegschaft kompetent zu unterstützen.