Aufgaben des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung im Sozialrecht


Das deutsche Sozialrecht umfasst verschiedene wichtige Bereiche wie die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. In diesem Zusammenhang sind die Aufgaben des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung nach den §§ 80-85 BetrVG sowie § 178 SGB IX von besonderer Bedeutung. Die Aussage „Die Rente ist sicher“ wird durch einen Überblick über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge ergänzt. Altersteilzeit stellt ein weiteres wichtiges Thema dar, das durch Gesetze, Tarifverträge und Musterbetriebsvereinbarungen geregelt wird, wobei der Betriebsrat eine Mitbestimmungsrolle spielt. Die Teilrente wird als potenzielles Rentenmodell der Zukunft diskutiert, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich ihrer Kosten. Zudem sollten Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung arbeits- und sozialrechtliche Fallstricke bei der Weiterarbeit und Rente vermeiden, insbesondere im Rahmen des Flexirentengesetzes. Die steuerlichen Besonderheiten der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sind ebenfalls relevant, insbesondere im Kontext des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Schließlich spielen Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsdurchsetzung eine entscheidende Rolle für die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung in einem sich ständig wandelnden rechtlichen Umfeld.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

Eine der zentralen Aufgaben des Betriebsrats ist die Überwachung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Dies sichert den Arbeitnehmern ihre Sozialleistungen und sorgt für Transparenz und Sicherheit.

Berufs- und Erwerbsminderung

Die Berufs- und Erwerbsminderungsrente spielt eine wichtige Rolle bei Arbeitnehmern, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können. Die Neuregelungen bei der Erwerbsminderungsrente bieten Handlungsperspektiven im betrieblichen Alltag, die Betriebsräte unterstützen können.

Die Rente: Überblick und Reformbedarf

Die gesetzliche Rente, oft mit dem Zitat „Die Rente ist sicher“ verbunden, bleibt ein zentrales Thema. Ein Überblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge ist für den Betriebsrat essentiell, um die Belegschaft kompetent beraten zu können.

  • Altersrente ab 63 mit versicherungsmathematischen Abschlägen
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Reformbedarf bei der Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Übergangsregelungen für vor 1964 Geborene
  • Mütterrente als besondere Regelung für Eltern

Altersteilzeit und Teilrente

Die Altersteilzeit ist ein wichtiges Instrument zur Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Themen wie Gesetzgebung, Tarifverträge und Musterbetriebsvereinbarungen sind hier relevant. Der Betriebsrat kann durch seine Mitbestimmung und die Auswertung der aktuellen Rechtsprechung eine wichtige Rolle spielen. Der betriebliche Erfahrungsaustausch zur Altersteilzeit im Tarifvertrag bietet zusätzliche Handlungsperspektiven.

Ein weiteres relevantes Thema ist die Teilrente. Ist sie das Rentenmodell der Zukunft oder nur eine teure Option? Hier sind noch viele offene Fragen, die der Betriebsrat klären sollte.

Weiterarbeit und Rente

Durch das Flexirentengesetz ergeben sich neue Möglichkeiten, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu flexibilisieren. Doch auch hier lauern arbeits- und sozialrechtliche Fallstricke, die Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer Arbeit berücksichtigen müssen. Prävention und Rehabilitation spielen ebenfalls eine zunehmend wichtige Rolle.

Betriebliche und private Altersvorsorge

Die betriebliche und private Altersvorsorge wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter ausgebaut. Steuerliche Besonderheiten, Grundlagen und Handlungsansätze sind dabei von Bedeutung, um die bestmögliche Vorsorge für Arbeitnehmer sicherzustellen.

Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsdurchsetzung

Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen haben auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit Handlungsmöglichkeiten. Sie können Rechte ihrer Arbeitnehmer vor Gericht durchsetzen und bei Bedarf den Weg durch die Instanzen begleiten.

Neuerungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Regelmäßige Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Sozialrecht müssen kontinuierlich beobachtet werden, um die Belegschaft auf dem neuesten Stand zu halten und auf Veränderungen schnell reagieren zu können.

Kostenübernahme

Download der Kosten­übernahme­erklärungen

Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

SeminarBeginnEndeOrtPreis (EUR)
Sozialrecht 1: Altersteilzeit, Renten, Sozialgerichtsbarkeit23.06.2025, 12:0027.06.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotel)Jetzt buchen
Seminare im © Hotel Pragser Wildsee

Unsere Seminarorte

In den schönsten Regionen Deutschlands und Italiens haben wir Hotels mit gehobenen Standard für Sie ausgesucht. Damit nicht nur die Seminare, sondern auch die Freizeit danach, positiv in Erinnerung bleibt.

Mehr zu den Orten

Aktuelle Informationen

25 Jahre br-spezial

Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

Newsletter­anmeldung

Stets neueste Informationen rund um die Themen der Betriebsratsarbeit.

Jetzt anmelden !

Seminarteilnehmer über uns

Von über 22.000 Betriebsräten zertifiziert:

97,7 %
mit dem Prädikat sehr gut
2,1 %
gut
0,2 %
befriedigend