Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
Das System der sozialen Absicherung steht vor großen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung. Dies stellt auch neue Aufgaben für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung nach den §§ 80-85 BetrVG und § 178 SGB IX. Hierbei gilt es, nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch die zukünftigen Aufgaben zu berücksichtigen, um eine gerechte und nachhaltige Absicherung zu gewährleisten.
Die Aussage „Die Rente ist sicher“ wird durch die gesetzlichen Reformen immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Arbeiten bis 70 und die neuen Altersgrenzen für die Jahrgänge bis 1964 sind dabei zentrale Themen. Es gilt, die Rente zu optimieren und neue Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen zu schaffen, etwa durch Altersteilzeit, Teilrente oder die Flexirente.
Mit der neuen Pflegeversicherung kommen neue Instrumente wie das Pflegeunterstützungsgeld und die Familienpflegezeit, die Betriebsräte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen vor neue Herausforderungen stellen.
Das Bundesteilhabegesetz stellt neue Möglichkeiten für die Teilhabe am Arbeitsleben dar. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen müssen die neuen Regelungen kennen, um die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten.
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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