Herausforderungen und Perspektiven der sozialen Absicherung im demografischen Wandel


Das System der sozialen Absicherung steht vor großen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung nach den §§ 80-85 BetrVG sowie § 178 SGB IX haben künftig wichtige Aufgaben, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Aktuelle Gesetze und Reformvorhaben zur Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung erfordern eine ständige Auswertung der Rechtsprechung, um die Rechte der Arbeitnehmer zu sichern. Die Diskussion um die Altersvorsorge wird durch neue Altersgrenzen und Übergangsregelungen für Jahrgänge bis 1964 weiter angeheizt. Betriebsräte müssen sich mit neuen Möglichkeiten wie Altersteilzeit, Teilrente und Flexirente auseinandersetzen, um die Rentensituation zu optimieren. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt weitere Veränderungen, die es zu berücksichtigen gilt. Auch in der Pflegeversicherung gibt es neue Herausforderungen, wie das Pflegeunterstützungsgeld und die Familienpflegezeit, die besondere Aufmerksamkeit erfordern. Schließlich sind auch Änderungen bei Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld relevant für die Beschäftigungssicherung, während das Bundesteilhabegesetz neue Handlungsansätze für Betriebsräte und Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen bietet.
referent im seminar 13

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Das System der sozialen Absicherung: Zustand und Perspektiven

Das System der sozialen Absicherung steht vor großen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die demographische Entwicklung. Dies stellt auch neue Aufgaben für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung nach den §§ 80-85 BetrVG und § 178 SGB IX. Hierbei gilt es, nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch die zukünftigen Aufgaben zu berücksichtigen, um eine gerechte und nachhaltige Absicherung zu gewährleisten.

Aktuelle Gesetze und Gesetzesvorhaben zur Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: Reformen und neue Regelungen, die das Rentensystem zukunftsfähig machen sollen.
  • Unfallversicherung: Änderungen und Erweiterungen der Unfallversicherungsansprüche.
  • Arbeitslosenversicherung: Anpassungen bei den Voraussetzungen und der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
  • Krankenversicherung: Neuregelungen beim Krankengeld und deren Auswirkungen auf die Rente.

Rechtsprechung und Reformen in der Altersvorsorge

Die Aussage „Die Rente ist sicher“ wird durch die gesetzlichen Reformen immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Arbeiten bis 70 und die neuen Altersgrenzen für die Jahrgänge bis 1964 sind dabei zentrale Themen. Es gilt, die Rente zu optimieren und neue Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen zu schaffen, etwa durch Altersteilzeit, Teilrente oder die Flexirente.

Neuregelungen und Entwicklungen in der Rentenpolitik

  • Erwerbsminderungsrente: Verbesserungen und Anpassungen für Menschen, die nicht mehr voll arbeiten können.
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz: Veränderungen, die die betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen sollen.
  • Riesterrente: Eine private Vorsorgeform, die zunehmend hinterfragt wird und deren Zukunft unsicher ist.

Die neue Pflegeversicherung und Herausforderungen für Betriebsräte

Mit der neuen Pflegeversicherung kommen neue Instrumente wie das Pflegeunterstützungsgeld und die Familienpflegezeit, die Betriebsräte und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen vor neue Herausforderungen stellen.

Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld: Änderungen und Auswirkungen

  • Kurzarbeitergeld: Anpassungen der Regelungen zur Beschäftigungssicherung.
  • Arbeitslosengeld I und II: Änderungen bei der Vermögensanrechnung und die Vermeidung von Hartz IV für Arbeitnehmer.

Das neue Bundesteilhabegesetz und die Handlungsansätze

Das Bundesteilhabegesetz stellt neue Möglichkeiten für die Teilhabe am Arbeitsleben dar. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen müssen die neuen Regelungen kennen, um die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten.

Neuerungen in der Krankenversicherung

  • Krankengeld: Änderungen in der Höhe und Dauer sowie die Auswirkungen auf die Rente.
  • Rehabilitationsträger: Neue Zuständigkeiten nach dem alten und neuen § 14 SGB IX müssen geklärt werden.

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