Die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland umfassen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die Aufgaben der Gewerbeaufsichtsämter. Wichtige Themen am Arbeitsplatz sind unter anderem schweres Heben und Tragen, Lärmbelästigung, Schichtarbeit sowie der Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Die Arbeitsstättenverordnung legt Standards für sichere Arbeitsplätze und Sozialräume fest, während die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt den Gesundheitsschutz unterstützt. Eine Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, um Belastungen zu erkennen und zu bewerten, wobei betriebliche Probleme bei deren Durchführung häufig auftreten können. Die Beteiligung von Arbeitgebern, Sicherheitsbeauftragten und Kollegen ist essenziell, um präventive Maßnahmen zu identifizieren und durchzusetzen. Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG sowie dem Arbeitsschutzgesetz, was ihm ermöglicht, strategisch für die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzutreten.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.
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Das Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 vermittelt die rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich der Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie der Aufgaben der Gewerbeaufsichtsämter. Ein weiterer Schwerpunkt sind spezifische Themen, die am Arbeitsplatz und im Betrieb von Bedeutung sind, wie schweres Heben und Tragen, Lärmbelästigung, Schichtarbeit, sowie der Umgang mit Gefahr- und Biostoffen und Bildschirmarbeit.
Die Arbeitsstättenverordnung und die relevanten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften werden behandelt, um die Anforderungen an Arbeitsplätze und Sozialräume zu verstehen. Zudem wird auf den Gesundheitsschutz eingegangen, insbesondere die Arbeitsmedizin und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars ist die Gefährdungsbeurteilung. Hierbei lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Belastungen erkennen und bewerten können. Die betrieblichen Probleme bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Aufgaben und die Beteiligung der Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden werden erörtert. Zudem wird erörtert, wie vorbeugende Maßnahmen vorgeschlagen und durchgesetzt werden können, und es werden Beispiele für Gefährdungsbereiche vorgestellt.
Die Beteiligung von Arbeitgebern, Sicherheitsbeauftragten und Kollegen ist entscheidend für den Erfolg des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sensibilisierungsmaßnahmen und Argumentationshilfen für den Betriebsrat werden bereitgestellt, um die Kommunikation und Zusammenarbeit im Betrieb zu fördern.
Abschließend werden die Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie aus Betriebsvereinbarungen behandelt. Eine strategische Vorgehensweise des Betriebsrats wird thematisiert, um die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten.