Die Weiterbildung von Betriebsräten ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Mitbestimmung in Unternehmen. Durch ein umfangreiches Angebot an Seminaren werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in wichtigen Themenbereichen geschult, die für die alltägliche Arbeit im Betriebsrat relevant sind. Hierzu zählen unter anderem Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Wirtschaftlichkeit, die in praxisnahen Formaten vermittelt werden.
Aktuelle Termine und die Wahl der Standorte bieten den Teilnehmenden die Flexibilität, die Schulungen an ihren Bedürfnissen auszurichten. Die unterschiedlichen BR-internen Inhouse-Seminare ermöglichen eine maßgeschneiderte Weiterbildung direkt im Unternehmen und fördern die Teamdynamik.
Zusätzlich wird individuelle Beratung angeboten, um Betriebsräte bei spezifischen Herausforderungen zu unterstützen und optimale Lösungen zu finden. Der umfassende Service rund um die Seminare stellt sicher, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Ein besonderes Highlight sind die br-spezial Seminare, die sich durch vertiefte Themen und Expertenwissen auszeichnen. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Weiterbildung und nutzen Sie die Chance, Ihre Kenntnisse zu erweitern und aktiv in Ihrem Betrieb mitzugestalten.
Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber
Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:
br-spezial ist einer der traditionsreichsten Anbieter inner- und überbetrieblicher Seminare in Deutschland. Seit 25 Jahren stehen fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit in unserer Philosophie ganz oben. Die Gestaltung unserer Seminare, ohne starre Vorgaben, bezieht die Wünsche der Teilnehmer von Anfang an mit ein. Lesen Sie mehr zu uns.
Im Vordergrund der Betriebsverfassung steht die Verständigung und nicht der Kampf. Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll eine intellektuelle Waffengleichheit herrschen. Dies ist nur möglich, wenn Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung über einen entsprechend hohen Informations- und Wissensstand verfügen. Nur so kann erreicht werden, dass die Arbeitnehmervertreter eine eigene Position beziehen und durchsetzen können. Sie sollten Seminare besuchen, da Sie als Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Reihe von Aufgaben haben. Dazu zählen vor allem:
Um diese Aufgaben erfolgreich, rationell und rechtssicher meistern zu können, müssen Sie über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Diese eignen Sie sich am besten auf einer Betriebsratsschulung an. Betriebsratsschulungen sind speziell auf die Informationsbedürfnisse von Betriebsräten zugeschnitten. Auf Betriebsratsschulungen bekommen Sie auf Ihre Fragen konkrete Antworten und Lösungen und können sich mit Betriebsratskollegen anderer Betriebe und Branchen zwanglos austauschen und so gegenseitig von den Erfahrungen profitieren. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Managerschulungen zu besuchen, auf das Wissen der Mitarbeiter zuzugreifen oder sich die erforderliche Kompetenz von Experten "einzukaufen". Diese Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat nicht ohne Weiteres offen. Deshalb ist der Besuch von Schulungen für viele Gremien unverzichtbare Voraussetzung, um die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.
Vorteile von Seminaren
Neben dem Erwerb von neuen Kenntnissen ist auch der Erfahrungsaustausch wertvoll. Der Besuch von Seminaren bietet die Möglichkeit, andere Betriebsräte auch aus anderen Branchen kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen. So können die Teilnehmer zum einen vom Erfahrungsschatz anderer profitieren und zum anderen ein Netzwerk aufbauen.
Wenn Sie neu in den Betriebsrat gewählt worden sind oder noch unerfahren sind, sollten Sie als erstes Grundlagenseminare besuchen. Diese setzten keinerlei Kenntnisse und Erfahrungen voraus und vermitteln wichtige Kenntnisse über die Organisation und Aufgaben des Betriebsrats.
Nein.
Eine vorherige Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten ist nicht nötig. Es genügt, wenn das Seminar erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist, hinsichtlich der zeitlichen Lage des Seminars betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigt wurden, der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss gefasst hat und dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt.
Liegen alle diese Voraussetzungen vor, kannst Du ohne weiteres an dem Betriebsratsseminar teilnehmen.
Die Teilnahme an einem Spezialseminar, also einem über Grundlagenschulung hinausgehendes oder vertiefendes Seminar, ist dann erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG, wenn der Betriebsrat unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und des Wissensstands im Gremium die Spezialkenntnisse demnächst benötigt, um bestimmte Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können ( BAG vom 15.05.1986, AZ: 6 ABR 64/83 ).
Es muss also ein aktueller betrieblicher Anlass vorliegen, der die Beteiligung des Betriebsrats auslöst, und das zur fachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben nötige Wissen im Betriebsrat fehlen.
Allerdings müssen die Kenntnisse nicht sofort benötigt werden. Ausreichend ist, wenn sie in absehbarer Zeit benötigt werden (BAG vom 09.10.1973, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972).
Darüber hinaus ist ein Spezial- oder Vertiefungsseminar dann erforderlich, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, beispielsweise weil sie Mitglied in einem entsprechenden Ausschuss sind (BAG vom 15.06.1976, AP Nr. 12 zu § 40 BetrVG 1972).
Ja.
Da eine verantwortungsvolle Betriebsratsarbeit nur möglich ist, wenn jedes Betriebsratsmitglied über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügt, ist der Besuch von Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungsrecht für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
Diese Grundkenntnisse werden in den Seminaren B 1 - B 10 vermittelt. Da das Betriebsverfassungsrecht mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft ist und die Kontrolle über die Einhaltung des Arbeitsrechts zu den Aufgaben des Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gehört, sind für jedes Betriebsratsmitglied auch Grundkenntnisse im Arbeitsrecht im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Diese werden überwiegend in den Seminaren Arbeitsrecht 1 bis 3 behandelt. Schließlich gehört zum Grundgerüst eines jeden Betriebsratsmitglieds Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und Sozialrecht, so dass auch zu diesem Thema ein Grundlagenseminar für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist.
Häufig lehnen Arbeitgeber bereits im letzten Jahr der Amtszeit Schulungsbegehren des Betriebsrats ab mit dem Hinweis auf das nahe Ende der Amtszeit. Dies entspricht nicht mehr neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ohne Darlegung der konkreten Erforderlichkeit können Betriebsratsmitglieder auch kurz vor Ende der Amtszeit eine Grundlagenschulung besuchen. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Betriebsrat sicher absehbar einschätzen kann, dass das Wissen bis zum Ende der Amtszeit nicht mehr angewendet wird. Kann er hingegen die bis zum Ende der Amtszeit noch anfallenden beteiligungspflichtigen Angelegenheiten nicht beurteilen und ist die Anwendung des erlernten Wissens möglich und denkbar, dann gilt die Schulung als erforderlich. Dies dürfte auf alle Grundlagenschulungen zutreffen, denn dort wird in der Regel Wissen vermittelt, das der Betriebsrat zur Führung seiner Amtsgeschäfte ständig also auch noch kurz vor dem Ende der Amtszeit - benötigt.
Nach einer Entscheidung des BAG (BAG vom 07. Mai 2008, 7 AZR 90/07) dürfen Betriebsratsmitglieder auch vor der nächsten Betriebsratswahl auf Schulung gehen.
Es gibt keine zeitliche Grenze! Dies gilt insbesondere für alle Grundseminare.