Die Betriebsratswahl ist ein zentraler Prozess, der durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt wird. Der Zeitpunkt und Ablauf der Wahl sind dabei entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Zu den grundlegenden Aspekten gehören der Wahlschutz, die anfallenden Kosten und die Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Vor der Wahl sind verschiedene vorbereitende Maßnahmen erforderlich, darunter die Bestellung des Wahlvorstandes, der für die Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Wichtige Begriffe wie der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff sind zu beachten, ebenso wie die Definition von Nichtarbeitnehmern und leitenden Angestellten. Wahlrecht und Wählbarkeit sind ebenfalls zentrale Themen.
2026 wird die Betriebsversammlung zur Wahlvorbereitung stattfinden. Der Wahlvorstand hat die Aufgabe, Wählerlisten und Vorschlagslisten zu erstellen und die verschiedenen Wahlverfahren zu organisieren, einschließlich Wahlwerbung und öffentlicher Stimmauszählung. Nach der Wahl erfolgt die konstituierende Sitzung des Betriebsrats, in der das Wahlergebnis dokumentiert wird. Die Vorstellung des neu gewählten Betriebsrats in einer Betriebsversammlung und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl runden den Prozess ab.
Seminar für Wahlvorstände und Betriebsräte gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG und für Betriebsratsmitglieder laut § 37 Abs. 6 BetrVG
Jede*r Teilnehmer*in erhält ein umfangreiches Wahlhilfepaket: Alle für den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratswahl notwendigen Vordrucke, Formschreiben, Aushänge und schriftlichen Hilfestellungen, sowie digitale Datenträger zur Feinplanung mit Ergebnisrechner.
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.