Das Betriebsverfassungsgesetz legt die Grundlagen für das Wahlverfahren. Der Wahlvorstand mit eigenen Rechten und Pflichten spielt dabei eine wichtige Rolle. Es gilt zu klären, was Betriebe und Betriebsteile sind sowie wer als Arbeitnehmer zählt. Wer darf wählen und wer zur Wahl stehen?
Eine Wählerliste wird erstellt und ausgelegt, Fristen sind zu beachten, die Geschlechterquote ist zu berücksichtigen. Es gibt die Möglichkeit zum Einspruch und Einspruchsfristen. Wahlvorschläge müssen eingereicht und geprüft werden. Eine geheime und unmittelbare Wahl ist wichtig, auch die technischen Aspekte für die Stimmabgabe sind zu beachten.
Die Stimmen werden ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt. Eine Wahlniederschrift wird angefertigt. Das Wahlergebnis wird bekanntgegeben und die gewählten Betriebsratsmitglieder werden benachrichtigt. Man beruft die wichtige konstituierende Sitzung ein. Auch die Kosten der Wahl müssen getragen sein. Doch wann ist eine Wahl ungültig oder anfechtbar?
Seminar für Wahlvorstände und Betriebsräte gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG und für Betriebsratsmitglieder laut § 37 Abs. 6 BetrVG
Jede*r Teilnehmer*in erhält ein umfangreiches Wahlhilfepaket: Alle für den ordnungsgemäßen Ablauf der Betriebsratswahl notwendigen Vordrucke, Formschreiben, Aushänge und schriftlichen Hilfestellungen, sowie digitale Datenträger zur Feinplanung mit Ergebnisrechner.
Download der Kostenübernahmeerklärungen
*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.