Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz BDSG sind die Grundlage des Datenschutzes in Deutschland. Aktuelle Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen zeigen für den Betriebsrat konkret Handlungsbedarf auf. Auch die fortschreitende Digitalisierung in der Unternehmenswelt muss kritisch betrachtet und bewertet werden.
Der Betriebsrat muss daher in der Lage sein, rechtliche Einschätzungen vorzunehmen und die technischen Hintergründe zu verstehen, um die Digitalisierung im Haus, auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung, mitzugestalten.
Zudem sind Betriebsvereinbarungen mit Bezug zum Datenschutz unerlässlich, um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG zu wahren. Schließlich eröffnen aktuelle Entwicklungen wie die Whistleblower-Richtlinie neue Perspektiven im Datenschutzrecht und erfordern eine ständige Anpassung an digitale Technologien und deren Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte.
Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
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Das Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Grundlage des Datenschutzes in Deutschland. Es werden die neuesten Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen behandelt, die für den Betriebsrat konkreten Handlungsbedarf aufzeigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der fortschreitenden Digitalisierung in der Unternehmenswelt, deren Auswirkungen kritisch betrachtet und bewertet werden müssen. Der Betriebsrat erlernt, rechtliche Einschätzungen vorzunehmen und die technischen Hintergründe zu verstehen, um gemeinsam mit der Geschäftsführung die Digitalisierung im Unternehmen mitzugestalten.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Bedeutung von Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz, um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 BetrVG zu sichern. Auch aktuelle Entwicklungen wie die Whistleblower-Richtlinie werden thematisiert, um den ständigen Anpassungsbedarf an digitale Technologien und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte zu verdeutlichen. Darüber hinaus wird die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erörtert, wobei insbesondere der Datenschutzbeauftragte und der Betriebsrat als datenverarbeitende Stellen eine zentrale Rolle spielen. Die Verarbeitungsprozesse von Daten im Unternehmen sowie im Betriebsrat selbst werden detailliert behandelt.
Das Seminar bietet praxisnahe Fallbeispiele und Analysen, die helfen, den aktuellen Stand der digitalen Technik zu verstehen und anzuwenden. Zudem werden die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer im Kontext der privaten Nutzung von dienstlichem Internet und Telefon sowie der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte thematisiert. Leistungskontrollen des Arbeitgebers werden ebenfalls im Überblick dargestellt, um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, darunter Initiativ- und Kontrollrechte sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen gemäß § 80 BetrVG, umfassend zu erläutern.