Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betriebsrat


Der Informationsbedarf des Betriebsrats ist vielfältig und umfasst wirtschaftliche, soziale sowie personelle Aspekte des Unternehmens. Der Betriebsrat hat das Recht auf Informationsbeschaffung und -auswertung gemäß den Bestimmungen des BetrVG sowie anderer relevanter Gesetze. Dies schließt die Analyse von Jahresabschlüssen, operativer Unternehmensplanung und Umsatzentwicklung ein. Durch diese Informationen kann der Betriebsrat fundierte Entscheidungen treffen und die Belegschaft angemessen vertreten.

Ein wichtiger Aspekt der Arbeit des Betriebsrats ist die Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit des Betriebsrats erlangt werden, müssen geschützt werden, um das Vertrauen zwischen den Parteien zu wahren. Gleichzeitig sind Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG ein wichtiges Forum für den Austausch von Informationen mit den Mitarbeitern. In diesen Versammlungen kann der Betriebsrat über wirtschaftliche Entwicklungen informieren und Transparenz schaffen.

Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

  • Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Grundlage der Arbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, der § 2 BetrVG
  • Informationsbedarf, -beschaffung und -auswertung des Betriebsrats, Möglichkeiten nach dem BetrVG und anderer Gesetze und Verordnungen
  • Geheimhaltungspflicht nach dem BetrVG, Betriebsversammlungen nach § 42 BetrVG und die Veröffentlichung von Wirtschaftsdaten durch den Betriebsrat
  • Die Monatsgespräche nach § 74 BetrVG, Auskunftspflichten des Arbeitgebers, Fragerechte des einzelnen Betriebsratsmitglieds
  • Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber
  • Rechte des Wirtschaftsausschusses nach §§ 106, 108 und 109 BetrVG
  • Auswertung von Informationen am Beispiel handhabbarer Kennziffernsysteme
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Betriebsratsarbeit:
    • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
    • operative Unternehmensplanung
    • Auftragslage, Umsatzentwicklung
  • Die Auskunftspflichten des Arbeitgebers nach dem § 110 BetrVG, Grundlagen und Ausprägungen der Arbeitgeberauskunft. Welche Mindestvoraussetzungen gibt es? Die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsrat auf Auskunft über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
  • Die aktuelle Rechtsprechung des BAG und anderer Gerichte zum Thema

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*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

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B 4: Wirtschaftliche Entwicklung und Informationsrechte10.02.2025, 12:0014.02.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
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Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

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