Effektive Maßnahmen und Strategien bei Betriebsänderungen und Personalabbau


Bei Personalabbau und der Stilllegung von Betrieben ist schnelles Handeln entscheidend, um einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu entwickeln. Es ist wichtig, anstehende Betriebsänderungen frühzeitig zu erkennen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats gezielt zu nutzen, um rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in den Dialog zu treten. Die Missachtung von Betriebsratsrechten kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich eines Unterlassungsanspruchs des Betriebsrats.

Ein gut ausgearbeiteter Sozialplan kann Regelungen zu Versetzungen, Qualifizierungen und Abfindungen enthalten und sollte flexibel gestaltet werden, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Transfersozialplan bietet zusätzliche Vorteile, indem er Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt umfasst, wie Outplacement und Transfergesellschaften. Mit einer durchdachten Strategie und einer gründlichen Vorbereitung auf Krisengespräche können bestmögliche Verhandlungsergebnisse erzielt werden, indem man die Argumente des Arbeitgebers antizipiert und klare Verhandlungsschwerpunkte setzt.
Teilnehmerinnen eines br-spezial Seminars

Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX

Schnell handeln bei Interessenausgleich und Sozialplan

  • Was tun bei Personalabbau und Stilllegung von Betrieben?
  • Handlungsoptionen bei Verlegung, Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben
  • Änderungen in der Organisation und Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Anstehende Betriebsänderungen erkennen und frühzeitig handeln

Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen gezielt nutzen

  • Rechtzeitige Unterrichtung und Beratung mit dem Arbeitgeber
  • Welche Konsequenzen hat die Missachtung von BR-Rechten?
  • Wann hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch?
  • Ihr Anspruch auf Berater und Sachverständige

Welche Möglichkeiten bietet ein Interessenausgleich?

  • Inhalt: Das „Ob, Wann und Wie“ der geplanten Betriebsänderung
  • Nachteilsausgleich: Wenn der Arbeitgeber vom Interessenausgleich abweicht oder Fristen versäumt

Was kann mit einem Sozialplan geregelt werden?

  • Zweck des Sozialplans und verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten
  • Regelungen zu Versetzungen, Qualifizierung, Altersteilzeit etc.
  • Abfindungen berechnen, Entschädigungen regeln

Der Transfersozialplan: Voraussetzungen und Durchführung

  • Vorteile gegenüber dem klassischen „Abfindungssozialplan“
  • Transfermaßnahmen: Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt eingliedern
  • Outplacement, Transfergesellschaften, Transferkurzarbeitergeld

Ziel: Mit der richtigen Strategie bestmögliche Verhandlungsergebnisse erzielen

  • Krisengespräche und Verhandlungen gut vorbereiten
  • Die Argumente des Arbeitgebers kennen und vorwegnehmen
  • Verhandlungsschwerpunkte am Beispiel eines Mustersozialplans

Kostenübernahme

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Aktuelles Seminarprogramm

*Drucklegung 10/24: Inhalte können veraltet sein.

Unsere Termine in der Übersicht

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Interessenausgleich und Sozialplan17.03.2025, 12:0021.03.2025, 13:00Hohenroda1.350,00 (zzgl. 860,00 EUR Hotelpreis)Jetzt buchen
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Interview mit Firmengründer Peter Stahlheber

Nachfolger und jetziger Geschäftsführer Ralf Gretenkort interviewt Firmengründer Peter Stahlheber

Ralf Gretenkort: Erzähl doch einmal etwas zu deinem Werdegang …

Peter Stahlheber: Ich mach das im Stenogrammstil, denn mit fast 75 kommt da einiges zusammen:

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