Die genauen Inhalte und Termine finden Sie auf der Seminarseite.
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Dieses Seminar bietet eine grundlegende Einführung in das Arbeitsrecht und umfasst sowohl theoretische Grundlagen als auch praxisnahe Einblicke. Ein wichtiger Bestandteil ist der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung, um das Gelernte direkt zu erleben.
Der Kurs beginnt mit der Geschichte und Systematik des Arbeitsrechts, um ein grundlegendes Verständnis für die Entwicklung dieses Rechtsgebiets zu schaffen. Es werden zentrale Themen zum Beginn des Arbeitsverhältnisses behandelt, einschließlich der Rechte und Pflichten bei der Einstellung, dem Arbeitsvertrag, der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie der besonderen Regelungen für schutzbedürftige Personengruppen.
Im Weiteren werden die Inhalte des Arbeitsverhältnisses beleuchtet, wie die Arbeitspflicht und die Vergütungspflicht, die Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis sowie Fragen der Arbeitnehmerhaftung. Der Entgeltanspruch wird anhand gesetzlicher Mindestnormen und der Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz erläutert.
Auch das Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Arbeitsverhältnis wird thematisiert, insbesondere in Bezug auf Eingruppierungen und übertarifliche Leistungen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der Grundfragen des Kündigungsschutzes behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Arbeitsgerichtsverfahren. Hier wird der Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte erklärt. Der Besuch eines Kammertermins im Arbeitsgericht ermöglicht es, eine Verhandlung zu beobachten und auszuwerten.