Die genauen Inhalte und Termine finden Sie auf der Seminarseite.
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Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen umfassendes Wissen über ihre Aufgaben im Sozialrecht, insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge, Altersteilzeit und Sozialgerichtsbarkeit. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, die Rechte und Interessen der Belegschaft in einem sich wandelnden rechtlichen Umfeld kompetent zu vertreten.
Im Fokus stehen die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats, insbesondere bei den Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Das Seminar behandelt die verschiedenen Formen der Altersvorsorge – gesetzlich, betrieblich und privat – und bietet Einblicke in aktuelle Reformen, wie das Flexirentengesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Themen wie die Mütterrente, Altersrente ab 63 und für langjährig Versicherte sowie Übergangsregelungen für vor 1964 Geborene werden praxisnah erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Altersteilzeit und der Teilrente, die als Modelle für den flexiblen Übergang in den Ruhestand dienen. Teilnehmende erfahren, wie diese Instrumente durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt werden und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsrat hierbei hat. Zudem werden Fallstricke im arbeits- und sozialrechtlichen Kontext sowie Handlungsmöglichkeiten bei Berufs- und Erwerbsminderung aufgezeigt.
Die Sozialgerichtsbarkeit und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten vor Gericht runden das Seminar ab. Mit regelmäßigen Updates zur Gesetzgebung und Rechtsprechung bietet das Seminar eine solide Grundlage, um auf neue Herausforderungen im Sozialrecht vorbereitet zu sein und die Belegschaft kompetent zu unterstützen.