Die genauen Inhalte und Termine finden Sie auf der Seminarseite.
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In diesem Seminar erhalten Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen praxisnahes Wissen über ihre zentralen Aufgaben im Sozialrecht, insbesondere bei Kurzarbeit, Massenentlassungen und der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Ziel ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die Rechte der Belegschaft in sozialrechtlichen Fragen effektiv zu vertreten und sozialverträgliche Lösungen zu gestalten.
Der Fokus liegt auf den Überwachungsaufgaben des Betriebsrats, insbesondere bei der Einhaltung der Abführungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften nach SGB III werden als Alternativen zu Entlassungen vorgestellt, wobei der Betriebsrat durch seine Mitbestimmungsrechte entscheidend zur Beschäftigungssicherung beitragen kann.
Kurzarbeit ist ein zentrales Thema, bei dem der Betriebsrat Initiativrechte hat, um die Einführung von Kurzarbeit oder Struktur-Kurzarbeitergeld zu ermöglichen. Diese Maßnahmen helfen, Arbeitsplätze zu sichern und Einkommenseinbußen zu minimieren. Bei Massenentlassungen unterstützt der Betriebsrat die Belegschaft in der Wahrung ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld und bei der Gestaltung von Sozialplänen, einschließlich der korrekten Anrechnung und Besteuerung von Abfindungen.
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen, bei denen die Schwerbehindertenvertretung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat eine wichtige Rolle spielt. Auch bei Konkursausfallgeld ist der Betriebsrat gefordert, um die Ansprüche der Beschäftigten durchzusetzen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sozialgerichtsbarkeit, die dem Betriebsrat Handlungsmöglichkeiten bietet, um die Rechte der Arbeitnehmer vor Gericht zu vertreten. Durch regelmäßige Updates zur Gesetzgebung und Rechtsprechung bleiben die Teilnehmenden auf dem neuesten Stand und können rechtliche Fallstricke vermeiden.