Die genauen Inhalte und Termine finden Sie auf der Seminarseite.
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Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen fundiertes Wissen über ihre Aufgaben im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie des Berufsgenossenschaftsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Überwachung der sozialen Absicherung, der Unterstützung der Beschäftigten bei der Geltendmachung von Ansprüchen und der effektiven Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften.
Ein zentrales Thema des Seminars ist die Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung. Der Betriebsrat hat hier eine wichtige Überwachungsfunktion, insbesondere bei der Einhaltung der Melde- und Abführungspflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung. Dazu gehört auch die korrekte Handhabung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die als wichtiges Beweismittel gilt. Der sozialmedizinische Dienst kann im Auftrag des Arbeitgebers hinzugezogen werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen. Darüber hinaus unterstützt der Betriebsrat die korrekte Berechnung der Entgeltfortzahlung und klärt spezielle Fragen, etwa bei einem Forderungsübergang aufgrund von Dritthaftung. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Teilarbeitsunfähigkeit, bei der der Betriebsrat die gerechte Lohn- und Entgeltgestaltung sicherstellt und die Ansprüche der Beschäftigten auf Schonarbeitsplätze wahrt.
Bei einem hohen Krankenstand im Betrieb hat der Betriebsrat umfassende Beteiligungsrechte. Dazu zählen die Mitgestaltung und Überwachung von Krankenrückkehrgesprächen sowie die Erarbeitung von Maßnahmen zur Senkung des Krankenstandes. Außerdem kann der Betriebsrat aktiv dazu beitragen, Kündigungen wegen Krankheit zu verhindern, indem er betroffene Arbeitnehmer bei der Vorlage ärztlicher Atteste unterstützt und sozialrechtliche Fallstricke aufdeckt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Unfallversicherung und der Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft. Der Betriebsrat spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Arbeitnehmern, die Arbeitsunfälle erleiden oder an Berufskrankheiten leiden. Die Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft umfasst sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen als auch die Förderung von Präventionsmaßnahmen, um die Arbeitsbedingungen im Betrieb sicherer zu gestalten.
Abgerundet wird das Seminar durch eine Einführung in die Sozialgerichtsbarkeit. Der Betriebsrat erhält fundierte Kenntnisse darüber, wie er sozialrechtliche Ansprüche vor den Sozialgerichten durchsetzen kann. Er lernt, die Beschäftigten während des Verfahrens zu begleiten und ihre Rechte effektiv zu vertreten.
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG sowie an Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX und bietet praxisnahe Handlungsmöglichkeiten, um die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten.