Die genauen Inhalte und Termine finden Sie auf der Seminarseite.
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Die regelmäßige Auffrischung im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist für Betriebsräte unverzichtbar, um das eigene Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf der Geschäftsführung des Betriebsrats, die unter anderem die Erstellung der Tagesordnung, die Beschlussfassung sowie die Protokollführung umfasst. Besonders relevant ist auch die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, um die Interessen der Beschäftigten zu schützen und wirksam zu vertreten. Rechtswirksames Handeln des Betriebsrats ist dabei entscheidend, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren.
Weitere zentrale Themen des Seminars sind der Kündigungs- und Entgeltschutz, die in der Praxis eine herausragende Rolle spielen. Zusätzlich werden die Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats behandelt, die eine transparente und offene Kommunikation zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft sicherstellen sollen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind ein fundamentaler Bestandteil der betrieblichen Mitgestaltung und müssen aktiv genutzt werden. Schließlich ist es von großer Bedeutung, sich über aktuelle Rechtsprechungen zu informieren, um rechtliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.
Dieses Seminar dient als Grundlage für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG sowie für Schwerbehindertenvertreter nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, um die betriebliche Mitbestimmung zu stärken und das Wissen kontinuierlich zu aktualisieren.